Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, § 13 Mikrozensusgesetz um eine Härtefallregelung zu ergänzen, die eine Befreiung von der Auskunftspflicht für schwerbehinderte, pflegebedürftige oder kognitiv stark eingeschränkte Personen ermöglicht, sofern keine Betreuer oder Vertrauenspersonen zur Auskunft bereitstehen.
Begründung
Nach § 13 des Mikrozensusgesetzes (MZG) besteht eine allgemeine Auskunftspflicht für die Befragten im Mikrozensus. Selbst schwerbehinderte Menschen mit erheblichen kognitiven Einschränkungen, ohne Betreuer oder Unterstützung, werden aktuell nicht von dieser Pflicht befreit.
Ich fordere deshalb die Einführung einer gesetzlich verankerten Härtefallregelung im Mikrozensusgesetz, damit Betroffene, die tatsächlich nicht in der Lage sind, Auskünfte zu erteilen – insbesondere Menschen mit Pflegegrad 3 oder höher, einem GdB von 100, dem Merkzeichen H (hilflos) oder vergleichbaren Einschränkungen – von der Teilnahme befreit werden können.
Die bisherige Regelung sieht zwar vor, dass in solchen Fällen eine Vertrauens- oder Betreuungsperson die Auskunft übernehmen soll. Doch es gibt viele Betroffene, die allein leben, keine Vertrauensperson haben und medizinisch erwiesen nicht in der Lage sind, den Mikrozensus eigenständig zu beantworten.
Eine Auskunftspflicht unter Zwang – inklusive der Androhung von Bußgeldern – verletzt in solchen Fällen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, das Diskriminierungsverbot (Art. 3 GG) und die Menschenwürde (Art. 1 GG).
Es muss endlich eine gesetzliche Möglichkeit geschaffen werden, in dokumentierten Einzelfällen auf eine Befreiung zu erkennen – etwa durch Vorlage von ärztlichen Attesten, Pflegegrad- oder Behindertenausweisen.
Das Recht darf nicht verlangen, was objektiv nicht erfüllbar ist. Ein gerechtes Mikrozensusgesetz muss Raum für menschliche Realität lassen.