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Petition 184488

Sicherheit im Straßenverkehr

Verpflichtende Beleuchtung landwirtschaftlicher Fahrzeuge für erhöhte Verkehrssicherheit vom 29.07.2025

Text der Petition

Mit der Petition wird eine verpflichtende Beleuchtung landwirtschaftlicher Fahrzeuge für erhöhte Verkehrssicherheit gefordert.

Begründung

ich wende mich heute an Sie, um auf ein bestehendes Problem im Straßenverkehr aufmerksam zu machen, welches insbesondere in ländlichen Regionen relevant ist: die unzureichende oder fehlende Beleuchtung von Traktoren, Schleppern und anderen landwirtschaftlichen Maschinen sowie deren Anbaugeräten im öffentlichen Straßenverkehr.

Diese Situation betrifft vor allem die Abend- und Nachtstunden, aber auch Tageszeiten mit eingeschränkter Sicht.

Die oftmals große Masse und Breite sowie die teilweise geringe Geschwindigkeit dieser Fahrzeuge in Kombination mit mangelnder Sichtbarkeit stellen ein nicht unerhebliches Sicherheitsrisiko dar. Dies kann zu gefährlichen Situationen und Unfällen führen. Für andere Verkehrsteilnehmer können diese Gegebenheiten zu unerwarteten Hindernissen werden, was das Unfallrisiko erhöht.

Ich fordere daher eine ausnahmslose Verpflichtung zum Einschalten der Beleuchtung für alle Traktoren, Schlepper und sonstige landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sowie deren Anhänger und Anbaugeräte, sobald diese sich im öffentlichen Straßenverkehr befinden.

Diese Pflicht sollte unabhängig von Tageszeit, Sichtverhältnissen, gefahrener Geschwindigkeit, Fahrzeuglackierung, Höhe oder Breite gelten. Eine durchgängige und stets aktive Beleuchtung ist notwendig, um die Sichtbarkeit dieser Fahrzeuge für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Dies ist auch bei gutem Wetter relevant, da landwirtschaftliche Maschinen, insbesondere während der Erntezeit, optisch mit ihrer Umgebung verschmelzen können und dadurch spät oder erst zu spät erkennbar sind.

Um die Einhaltung dieser Lichtpflicht zu gewährleisten, schlage ich die Einführung technischer Sicherungssysteme und konsequente Sanktionen vor:

Landwirtschaftliche Maschinen (Traktoren, Schlepper etc.) sollten auch nur starten können, wenn die vorgeschriebene Beleuchtung ordnungsgemäß funktioniert und eingeschaltet ist. Sollte die Beleuchtung während der Fahrt ausfallen oder ausgeschaltet werden, ist ein akustisches Warnsignal erforderlich.

Manipulationen an der Beleuchtungseinrichtung oder der Anlasssperre sollten als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden. Bei festgestellter Manipulation oder wiederholtem Verstoß gegen die Lichtpflicht sollte die betreffende Maschine sofort stillgelegt und das Fahrzeug beschlagnahmt werden.

Es ist meine Überzeugung, dass eine konsequente Umsetzung dieser Forderung – „Licht an“ – die Sicherheit auf unseren Straßen erheblich verbessern und das Risiko schwerer Unfälle deutlich minimieren kann. Die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger sollte hierbei höchste Priorität haben.

Ich bitte Sie, sich dieser Angelegenheit anzunehmen und die notwendigen gesetzlichen Anpassungen zeitnah zu prüfen und auf den Weg zu bringen.

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