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Petition 184663

Arbeitslosengeld (SGB III)

Berücksichtigung von Zeiten der Elternzeit bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes I (ALG I) fiktiv mit dem letzten beitragspflichtigen Einkommen vor der Elternzeit vom 01.08.2025

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass Zeiten der Elternzeit bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes I (ALG I) fiktiv mit dem letzten beitragspflichtigen Einkommen vor der Elternzeit berücksichtigt werden, wenn innerhalb des Bemessungsrahmens weniger als 12 Monate beitragspflichtiges Einkommen vorliegt. Eltern dürfen durch gesetzlich geschützte Familienzeiten nicht benachteiligt werden.

Begründung

Ich habe vor der Geburt meines Kindes überdurchschnittlich verdient, jahrelang hohe Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt und anschließend gesetzlich geschützte Elternzeit genommen. Nach der Elternzeit habe ich wieder gearbeitet, aber nur für einige Monate – und musste dann aus betriebsbedingten Gründen arbeitslos werden. Ich bekomme nun weniger als 1.100 € ALG I – obwohl ich vorher mehr als 6.000 € brutto monatlich verdient habe.

Der Grund: Bei der Berechnung des ALG I zählen nur die letzten 12 beitragspflichtigen Monate innerhalb eines Rahmens von 24 Monaten. Die Elternzeit wird zwar als versichert, aber nicht als beitragspflichtig gewertet. Wenn dann – wie bei vielen jungen Müttern – nach der Elternzeit keine volle 12-monatige Arbeitszeit vorliegt, wird das ALG I ausschließlich auf einem gekürzten Bemessungszeitraum und somit einem niedrigeren Einkommen berechnet.

Das Ergebnis:
• Trotz langjähriger Arbeit und hoher Beiträge erhalten Betroffene teils deutlich weniger ALG I als Menschen mit durchgängigem, aber niedrigerem Einkommen.
• Elterngeldzeiten führen indirekt zu einem ALG-I-Verlust von mehreren Hundert Euro pro Monat.
• Betroffene sind oft Mütter – die Benachteiligung ist daher auch geschlechterpolitisch höchst problematisch.

Das ist nicht nur ungerecht, sondern gesellschaftlich widersprüchlich:
• Familiengründung wird auf politischer Ebene gewünscht und gefördert.
• Die tatsächlichen Rahmenbedingungen bestrafen Eltern jedoch finanziell – insbesondere, wenn sie Kinderbetreuung und Beruf kombinieren.

Ich fordere daher:
Dass Zeiten der Elternzeit bei der ALG-I-Bemessung fiktiv mit dem letzten beitragspflichtigen Einkommen vor der Elternzeit berücksichtigt werden, sofern innerhalb des Bemessungsrahmens keine vollen 12 Monate beitragspflichtiges Einkommen vorliegen. So werden Elternzeiten nicht länger zum Nachteil, sondern als das behandelt, was sie sind: gesellschaftlich relevante Fürsorgearbeit.

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