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Petition 184743

Einkommensteuer

Anpassung des Höchstbetrags für abziehbare Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung an die tatsächliche Mietkostenentwicklung vom 03.08.2025

Text der Petition

Seit 2014 gilt für die steuerliche Anerkennung von Unterkunftskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung ein monatlicher Höchstbetrag von 1.000 Euro, also 12.000 Euro pro Jahr.
Dieser Betrag wurde seit seiner Einführung nicht mehr angepasst – trotz massiv gestiegener Mieten in nahezu allen Regionen Deutschlands.

Begründung

Gerade in Ballungsräumen, Universitätsstädten und wirtschaftlichen Zentren ist es heute kaum noch möglich, eine einfache Zweitwohnung für 1.000 Euro zu finanzieren. Damit geraten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen an einem anderen Ort tätig sind, zunehmend in eine steuerliche Benachteiligung – obwohl ihre Mehraufwendungen real sind und beruflich veranlasst wurden.

Mit dieser Petition wird daher gefordert:

1. Eine sofortige Anpassung des Höchstbetrags für Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung an die tatsächliche Mietkostenentwicklung seit 2014.
2. Eine regelmäßige automatische Anpassung des Betrags anhand des bundesweiten Mietpreisindex oder regionaler Mietspiegel.
3. Eine politische Debatte über die Zukunft der steuerlichen Regelungen zur doppelten Haushaltsführung im Kontext zunehmender beruflicher Mobilität und Wohnkostenbelastung.


Warum das wichtig ist:
* Der aktuelle Höchstbetrag ist realitätsfern und nicht mehr gerecht.
* Beruflich mobile Menschen, die ohnehin mit erheblichen organisatorischen und finanziellen Belastungen konfrontiert sind, dürfen steuerlich nicht im Stich gelassen werden.
* Die Politik muss steuerliche Regelungen an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen anpassen, nicht über Jahre hinweg ignorieren.

Unterstützen Sie diese Petition für ein gerechteres und zeitgemäßes Steuerrecht!

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