Text der Petition
Der Deutsche Bundestag wird gebeten,
1. das Ehegattensplitting (§ 26b und § 32a Abs. 5 Einkommensteuergesetz – EStG) abzuschaffen und
2. ein neues Steuermodell zur gezielten Entlastung von Eltern mit Kindern sowie insbesondere Alleinerziehenden (§ 24b EStG) einzuführen.
Begründung
Als berufstätiger, alleinerziehender Vater seit 2014 kenne ich die strukturellen Herausforderungen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf aus eigener Erfahrung. Trotz voller Erwerbstätigkeit ist die finanzielle Belastung hoch, insbesondere wenn kein Unterhalt gezahlt wird und Betreuungsaufgaben vollständig bei einem Elternteil liegen.
Das Ehegattensplitting bevorzugt kinderlose Doppelverdiener und benachteiligt Familien mit Kindern sowie Alleinerziehende. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) wird nicht immer automatisch berücksichtigt und reicht nicht aus, um die tatsächlichen Mehrkosten zu decken.
Um die demografische Entwicklung positiv zu beeinflussen und die soziale sowie wirtschaftliche Stabilität zu sichern, braucht es ein modernes Steuersystem, das Eltern gezielt unterstützt. Kinder sind die zukünftigen Fachkräfte, Steuerzahler und Gestalter unserer Gesellschaft.
Ich fordere daher:
– Abschaffung des Ehegattensplittings
– Einführung eines Elternsplittings oder gestaffelten Kinderfreibetrags
– Erhöhung und automatische Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende
– Einführung eines Kinderbonus-Freibetrags von mindestens 3.000 € pro Kind
– Sicherstellung, dass Alleinerziehende durch die Reform finanziell besser dastehen als zuvor
– Einführung eines Zukunftsvorsorgebeitrags für kinderlose Spitzenverdiener zur Finanzierung der Familienförderung