Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 184814

Regelungen zur Altersrente

Absenkung des Renteneintrittsalters in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr auf 60 Jahre vom 04.08.2025

Text der Petition

Der Bundestag möge beschließen, dass das Renteneintrittsalter im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr – dazu gehören unter anderem alle hauptamtlichen Einsatzkräfte des Rettungsdienstes und des abwehrenden Brandschutzes – auf 60 Jahre festgelegt wird.

Begründung

Wir, die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft, reichen die Petition ein, um auf ein Versorgungsrisiko im Rettungsdienst und der Brandbekämpfung für jeden einzelnen von uns und unsere Angehörigen aufmerksam zu machen. Retter in Not können andere nicht retten. Derzeit ist es für Tarifbeschäftigte in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, Rettungsdienst und Feuerwehr notwendig, ihren Beruf bis zum regulären Renteneintrittsalter von 67 Jahren auszuüben, um keine Kürzungen der Rentenansprüche zu riskieren. Nicht zuletzt das Berufsbild selbst, sondern auch die hohe Anzahl derer, die das reguläre Renteneintrittsalter im Beruf nicht erleben, zeigt eindrücklich die Notwendigkeit, das Renteneintrittsalter für Einsatzkräfte der Feuerwehr, Werkfeuerwehr und des Rettungsdienstes auf 60 Jahre herabzusetzen. Im Bereich des Berufsbeamtentums hat der Gesetzgeber das glücklicherweise anerkannt. In Berlin geht der verbeamtete Feuerwehrmann aus gutem Grund mit 60 Jahren, aber einer individuellen Möglichkeit, die Dienstzeit zu verlängern, in den Ruhestand.
Die genannten Berufsgruppen zeichnen sich, neben der dauerhaften psychischen Belastung, besonders durch den enormen körperlichen Verschleiß aus. Eine Besonderheit ist, dass ergonomisches Arbeiten an Einsatzstellen fast nie möglich und die wohlweislich dauerhafte Überlastung und langfristige Schädigung des Körpers durch Einsatzstellensituationen vorprogrammiert ist. Die ständige Alarmbereitschaft, der rasch notwendige Wechsel von Ruhe zur Höchstleistung und psychische Dauertraumatisierungen führen zu diesem Umstand.
Angesichts der gesellschaftlichen Verantwortung, die diese Menschen auch für andere Menschen tragen, halten wir es aus der Erfahrung und im Vergleich zu verbeamteten Feuerwehrkräften für notwendig, ein Renteneintrittsalter von 60 Jahren für diese Berufsgruppen festzulegen. Allein aufgrund der Lebensleistung darf es auch Ziel sein, noch ein paar Jahre im Ruhestand erleben zu dürfen und nicht nur das Eintrittsalter völlig verschlissen zu erreichen.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben