Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland künftig grundsätzlich in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Die Steuerpflicht soll sich – analog zum Modell der Vereinigten Staaten – an der Staatsangehörigkeit orientieren und nicht mehr ausschließlich am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland (§ 1 Einkommensteuergesetz - EStG).
Begründung
Nach geltendem Recht sind deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland grundsätzlich in Deutschland nur beschränkt oder gar nicht steuerpflichtig. Dies führt dazu, dass Bürger, die von ihrem deutschen Pass und den damit verbundenen Rechten profitieren, sich zugleich einer gerechten Beteiligung an den öffentlichen Lasten entziehen können.
Andere Staaten wie die Vereinigten Staaten von Amerika besteuern ihre Staatsbürger weltweit – unabhängig davon, wo sie wohnen. Dieses Modell trägt dem Umstand Rechnung, dass Staatsangehörigkeit nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten mit sich bringt. Auch Deutschland sollte hier seiner Verantwortung gerecht werden und sicherstellen, dass seine Bürger solidarisch zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen – insbesondere, wenn sie z. B. im Ausland hohe Einkommen erzielen, aber dennoch konsularische Dienste und diplomatischen Schutz durch Deutschland in Anspruch nehmen.
Eine Besteuerung auf Basis der Staatsbürgerschaft würde:
die fiskalische Fairness zwischen In- und Auslandsbürgern verbessern,
dem Missbrauch von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten entgegenwirken,
eine gerechte Verteilung von Lasten und Pflichten innerhalb der deutschen Staatsbürgerschaft fördern,
die Finanzierung konsularischer Leistungen durch einen fairen Beitrag aller Staatsangehörigen sichern.
Selbstverständlich könnte im Gesetz geregelt werden, dass bestimmte Einkommensgrenzen, Doppelbesteuerungsabkommen oder anrechenbare ausländische Steuern berücksichtigt werden, um eine Doppelbelastung zu vermeiden und eine faire Umsetzung zu gewährleisten.