Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 184869

Einkommensteuer

Unbeschränkte Steuerpflicht für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland vom 06.08.2025

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland künftig grundsätzlich in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Die Steuerpflicht soll sich – analog zum Modell der Vereinigten Staaten – an der Staatsangehörigkeit orientieren und nicht mehr ausschließlich am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland (§ 1 Einkommensteuergesetz - EStG).

Begründung

Nach geltendem Recht sind deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland grundsätzlich in Deutschland nur beschränkt oder gar nicht steuerpflichtig. Dies führt dazu, dass Bürger, die von ihrem deutschen Pass und den damit verbundenen Rechten profitieren, sich zugleich einer gerechten Beteiligung an den öffentlichen Lasten entziehen können.

Andere Staaten wie die Vereinigten Staaten von Amerika besteuern ihre Staatsbürger weltweit – unabhängig davon, wo sie wohnen. Dieses Modell trägt dem Umstand Rechnung, dass Staatsangehörigkeit nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten mit sich bringt. Auch Deutschland sollte hier seiner Verantwortung gerecht werden und sicherstellen, dass seine Bürger solidarisch zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen – insbesondere, wenn sie z. B. im Ausland hohe Einkommen erzielen, aber dennoch konsularische Dienste und diplomatischen Schutz durch Deutschland in Anspruch nehmen.

Eine Besteuerung auf Basis der Staatsbürgerschaft würde:

die fiskalische Fairness zwischen In- und Auslandsbürgern verbessern,

dem Missbrauch von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten entgegenwirken,

eine gerechte Verteilung von Lasten und Pflichten innerhalb der deutschen Staatsbürgerschaft fördern,

die Finanzierung konsularischer Leistungen durch einen fairen Beitrag aller Staatsangehörigen sichern.

Selbstverständlich könnte im Gesetz geregelt werden, dass bestimmte Einkommensgrenzen, Doppelbesteuerungsabkommen oder anrechenbare ausländische Steuern berücksichtigt werden, um eine Doppelbelastung zu vermeiden und eine faire Umsetzung zu gewährleisten.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben