Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass die Bundesagentur für Arbeit beim Bezug von Arbeitslosengeld wie ein Arbeitgeber auf Wunsch des Arbeitslosen vermögenswirksame Leistungen aus der Gesamtsumme des Arbeitslosengeldes in den Sparvertrag überweist.
Begründung
Wenn das Arbeitslosengeld schon eine Lohnersatzleistung ist, dann wäre es nur konsequent, wenn die Bundesagentur für Arbeit auch weiterhin die vermögensbildenden Leistungen aus dem zustehenden Arbeitslosengeld in den Sparvertrag einzahlt. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt somit nicht mehr Arbeitslosengeld; sie nimmt nur aus der Gesamtsumme des Arbeitslosengeldes eine zusätzliche Überweisung in den Sparvertrag vor.
Da vermögensbildende Sparverträge als langfristige Sparanlage angelegt sind, wäre es nur folgerichtig, wenn die Bundesagentur für Arbeit diese für die Zeit der Arbeitslosigkeit fortführt.
Natürlich erwirbt damit der Arbeitsose über seine Einkommensteuererklärung, bei Einhaltung der maximalen Grenze des zu versteuerndes Einkommens das Recht auf seine Arbeitnehmer-Sparzulage. Die maximale Höhe der Arbeitnehmer-Sparzulage, je nach Vertragsart soll unverändert bleiben.