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Petition 185041

Ordnungswidrigkeitenrecht

Änderung von § 96 des Ordnungswidrigkeitengesetzes vom 11.08.2025

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, § 96 des Ordnungswidrigkeitengesetzes so zu ändern, dass Erzwingungshaft bei Ordnungswidrigkeiten, die keinen Straftatbestand darstellen und keine Schädigung Dritter verursachen, vollständig entfällt und durch sozial gerechte Alternativen wie gemeinnützige Arbeit, einkommensabhängige Ratenzahlungen oder Härtefallregelungen ersetzt wird.

Begründung

Die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 GG) ist ein unveräußerliches Grundrecht. Freiheitsentzug darf nur in zwingenden Ausnahmefällen erfolgen, insbesondere zum Schutz der Allgemeinheit. Erzwingungshaft bei Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken oder vergleichbaren Verstößen, die weder einen Straftatbestand erfüllen noch Dritte schädigen, ist unverhältnismäßig und verletzt Grund- und Menschenrechte.

Nach Art. 11 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt) darf niemand allein wegen Zahlungsunfähigkeit inhaftiert werden. Die Erzwingungshaft trifft jedoch überproportional einkommensschwache Bürger und verstößt damit auch gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG).

Zugleich ist der Bürger vielfach finanziell belastet: Er trägt über seine Steuern die Diäten, Pensionen und Abfindungen von Politikern und Staatsdienern, finanziert staatliche Schulden, Auslandshilfen und Vorschussleistungen – oft ohne direkte Zustimmung. Fehlinvestitionen, die teils Millionenbeträge erreichen, werden nicht von den verantwortlichen Entscheidungsträgern ersetzt, sondern vom Steuerzahler. Während sich Politiker und Staatsdiener durch eigene Gesetze vor Rückforderungen und strafrechtlichen Konsequenzen schützen können, müssen Bürger selbst für geringste Verbindlichkeiten einstehen – im Extremfall bis zur Inhaftierung.

Diese Ungleichbehandlung widerspricht dem Rechtsstaatsprinzip und dem Anspruch, dass „alle Menschen vor dem Gesetz gleich“ sind (Art. 3 Abs. 1 GG). Wer kein Straftäter ist und niemandem Schaden zufügt, darf nicht eingesperrt werden. Statt Erzwingungshaft sind sozial gerechte Alternativen einzuführen, die sowohl den Schutz der Allgemeinheit als auch die Menschenwürde (Art. 1 GG) und das Freiheitsrecht wahren.

Der Bundestag ist aufgefordert, die Erzwingungshaft für nicht-strafbare Ordnungswidrigkeiten ersatzlos zu streichen und Alternativen wie gemeinnützige Arbeit, einkommensabhängige Ratenzahlungen oder Härtefallprüfungen verbindlich vorzusehen.

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