Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass Inkasso-Firmen und Anwaltskanzleien, die einen vollstreckbaren Titel besitzen, verpflichtet werden, Schuldner*innen jährlich schriftlich und nachweisbar über bestehende Forderungen zu informieren. So soll verhindert werden, dass Forderungen jahrzehntelang ohne Wissen der Betroffenen "liegen" und später mit hohen Zinsen geltend gemacht werden, ohne faire Möglichkeit zur Gegenwehr.
Begründung
Nach § 794 ZPO kann ein vollstreckbarer Titel bis zu 30 Jahre lang (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB) durchgesetzt werden. Derzeit gibt es jedoch keine Pflicht, Schuldner während dieser Zeit regelmäßig zu informieren. Viele Betroffene wissen nicht, dass ein Titel gegen sie vorliegt, da Mahn- und Vollstreckungsbescheide nicht zwingend per Einschreiben (§ 174 ZPO) zugestellt werden. Oft werden sie einfach im Briefkasten hinterlegt oder an alte Adressen gesendet. Wer umzieht oder das Schreiben nicht zuordnen kann, erfährt nichts – und verliert frühzeitig die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben oder Zahlungslösungen zu finden.
Häufig erwerben Inkasso-Firmen oder Anwaltskanzleien titulierte Forderungen und lassen diese jahrelang ruhen. Es erfolgt keine Kontaktaufnahme, während Zinsen und Kosten (§ 288 BGB) unbemerkt anwachsen. Kurz vor Ablauf der 30-jährigen Verjährungsfrist fordern sie plötzlich hohe Summen, die oft existenzbedrohend sind.
Besonders problematisch: Nach § 257 HGB vernichten viele Unternehmen Unterlagen nach zehn Jahren. Wird ein Schuldner erst nach 15, 20 oder mehr Jahren kontaktiert, fehlen häufig sämtliche relevanten Belege – sowohl beim Gläubiger als auch beim Schuldner. Damit ist eine Überprüfung oder Verteidigung faktisch unmöglich.
Dies widerspricht den Grundsätzen der Rechtssicherheit und eines fairen Verfahrens. Forderungen dürfen nicht im Verborgenen anwachsen, ohne dass Betroffene Kenntnis erlangen. Ohne Transparenz entsteht ein massives Machtungleichgewicht zwischen Gläubiger und Schuldner.
Eine gesetzliche Pflicht zur jährlichen, nachweisbaren Information würde Missbrauch verhindern. Inkasso-Firmen und Kanzleien sollten verpflichtet werden, einmal pro Jahr schriftlich über Höhe, Zinsen, Kosten, Ursprung und Inhaber der Forderung zu informieren. Die Zustellung muss per Einschreiben mit Rückschein erfolgen.
Zudem sollte gelten: Erfolgt keine jährliche Mitteilung, dürfen für diesen Zeitraum keine Zinsen oder zusätzlichen Gebühren berechnet werden. Die Verjährungsfrist darf nicht allein durch bloßes Aufbewahren des Titels verlängert werden, sondern nur durch nachweisliche Vollstreckungsbemühungen.
So bliebe das Inkassosystem funktionsfähig, aber fair: Gläubiger können berechtigte Forderungen durchsetzen, Schuldner haben frühzeitig Klarheit und die Chance, sich zu wehren oder zu zahlen.