Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, die vorsätzliche Verbreitung medizinischer Desinformation unter Strafe zu stellen, sofern diese nachweislich geeignet ist, Personen von notwendigen ärztlichen Untersuchungen, Impfungen oder Behandlungen abzuhalten und dadurch eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder den Infektionsschutz darstellt. Plattformbetreiber sind zu aktiven Maßnahmen gegen solche Inhalte zu verpflichten.
Begründung
Medizinische Desinformation, insbesondere im Zusammenhang mit meldepflichtigen Infektionskrankheiten nach § 6 und § 7 Infektionsschutzgesetz, kann erhebliche Gefahren für die öffentliche Gesundheit verursachen. Nach wissenschaftlichem Konsens führt die vorsätzliche Verbreitung falscher gesundheitsbezogener Behauptungen dazu, dass Betroffene notwendige medizinische Maßnahmen unterlassen, verspätet in Anspruch nehmen oder durch schädliche „Behandlungen“ gefährdet werden.
Die COVID-19-Pandemie, ebenso wie jüngste Masernausbrüche, belegen, dass gezielte Falschinformationen das Vertrauen in ärztliche Beratung, Impfungen und Präventionsmaßnahmen untergraben. Dies kann nicht nur den individuellen Krankheitsverlauf verschlechtern, sondern auch zu epidemischen Ausbreitungen führen, die durch rechtzeitige Behandlung oder Immunisierung vermeidbar gewesen wären. Bei Krankheiten mit hoher Ansteckungsgefahr, wie Masern, Pertussis oder Tuberkulose, stellt jede Verzögerung bei Diagnose und Behandlung ein erhebliches Risiko für Dritte dar.
Die Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 GG findet ihre Schranken u. a. in den Vorschriften zum Schutz der Allgemeinheit und der Gesundheit. Vorsätzlich verbreitete Aussagen, die nachweislich dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand widersprechen und eine konkrete Gefahr für Leben oder Gesundheit darstellen, fallen nicht unter den Schutzbereich einer freien Meinungsäußerung, sondern unterliegen den Grenzen des verfassungsrechtlich zulässigen Gesundheitsschutzes.
Ein strafbewehrtes Verbot würde ausschließlich Fälle erfassen, in denen ein objektiver Nachweis für die Falschheit der Aussage nach aktuellem wissenschaftlichen Konsens besteht und eine konkrete Gesundheitsgefährdung erkennbar ist. Dadurch wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt und eine unzulässige Einschränkung legitimer Debatten vermieden.
Zusätzlich sind Betreiber von Telemediendiensten und sozialen Netzwerken zu verpflichten, nachweislich gefährliche medizinische Desinformation unverzüglich zu entfernen oder mit deutlich erkennbaren Richtigstellungen zu versehen. Bei kommerziell motivierter Verbreitung, etwa zur Bewerbung von Präparaten oder sonstigen Produkten, sollte eine verschärfte Sanktion greifen.