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Petition 185291

Gesundheitsfachberufe

Erhalt des Wahlrechts nach § 59 Pflegeberufegesetz innerhalb der Pflegeausbildung vom 18.08.2025

Text der Petition

Wir fordern mit dieser Petition, dass innerhalb der Pflegeausbildung das Wahlrecht nach § 59 Pflegeberufegesetz zur Ausbildung zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (Spezialisierung) im letzten Ausbildungsjahr erhalten bleibt.

Begründung

Kinder sind unsere Zukunft!

Während sich der Pflegenotstand immer weiter verschärft und darüber diskutiert wird, wie man dem Personalmangel entgegenwirken kann, wird eine wichtige Gruppe hierbei schlichtweg vergessen: die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege – doch bereits jetzt sind in der stationären Kinder- und Jugendmedizin mehr als 6.500 (DGKJ e.V.) Stellen unbesetzt.
Die generalistische Ausbildung verfolgt unter anderem das Ziel, Pflegeberufe attraktiver zu machen und befähigt, zumindest formal, zur Pflege aller Altersstufen. Während nun alle, die die generalistische Ausbildung zur/m Pflegefachfrau/-mann absolvieren, mindestens 400 Stunden in der stationären Langzeitpflege und 400 Stunden in der ambulanten Pflege leisten müssen, liegt die Pflichtanforderung an die pädiatrische Versorgung bei lediglich 60-120 Stunden. Bei einer 40 Stunden Woche kommen die Auszubildenen auf höchstens 3 Wochen Praxiszeit, in der Auszubildende lernen sollen, Kinder und Jugendliche pflegerisch zu versorgen. Zumal diese Stunden nicht mal in einem Kinderkrankenhaus abgeleistet werden müssen. Sie können ebenfalls in einem Kindergarten oder ähnlichen Einrichtungen stattfinden.
Obwohl die Pflegeschulen, die die pädiatrische Vertiefung anbieten, gesetzlich dazu verpflichtet sind, das Wahlrecht zur Spezialisierung anzubieten, gibt es nur wenige Möglichkeiten, den Abschluss zur Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in wirklich erwerben zu können; begründet wird dies vor allem aufgrund des hohen organisatorischen Aufwandes für die Pflegeschulen.
Umso wichtiger, dass die Möglichkeit der Spezialisierung und somit des gesonderten Abschlusses in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege auch nach der Evaluation der generalistischen Ausbildung 2025 bestehen bleibt und möglichst vielen Menschen die Chance gegeben wird, sich auf die Pflege von Kindern und Jugendlichen konzentrieren zu können.
Jede Altersgruppe hat einen individuellen und hochkomplexen Pflegebedarf. Im Kindes- und Jugendalter finden sich unter anderem teils ganz andere Krankheitsbilder als bei Erwachsenen und auch der alters- und entwicklungsgerechte Umgang und insbesondere die Kommunikation mit gesunden sowie kranken Kindern erfordert vielfältige Kompetenz, die erst erlernt werden müssen. Hinzu kommt das Familiensystem jedes Kindes, welches in die Pflege mit einbezogen werden muss.
Etwas, dass jede/r in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege weiß: Kinder sind keine kleinen Erwachsenen und benötigen unsere fachliche Expertise der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege - generalistisch ausgebildete Kompetenzen sind hierfür einfach nicht ausreichend! Deswegen ist es unverzichtbar die Möglichkeit zur Spezialisierung aufrecht zu erhalten.
Gesundheits- und Kinderkrankenpflege ist ein unglaublich schöner und anspruchsvoller Job.
Wir brauchen Ihre Hilfe bei diesem Anliegen, damit wir den Kindern in diesem Land weiterhin helfen können!

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