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Diskussion zur Petition 185291

Gesundheitsfachberufe

Erhalt des Wahlrechts nach § 59 Pflegeberufegesetz innerhalb der Pflegeausbildung vom 18.08.2025

Diskussionszweig: Unverständlich

Heinz 548 | 08.12.2025 - 14:24

Unverständlich

Anzahl der Antworten: 6

Wer möchte denn das Wahlrecht nach § 59 PflBG abschaffen?

Otext: „Obwohl die Pflegeschulen, die die pädiatrische Vertiefung anbieten, gesetzlich dazu verpflichtet sind, das Wahlrecht zur Spezialisierung anzubieten, gibt es nur wenige Möglichkeiten, den Abschluss zur Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in wirklich erwerben zu können;“

AW: Unverständlich! Wenn die Möglichkeit im Vorfeld der Ausbildung angeboten wurde (vielleicht sogar vertraglich festgelegt wurde) hat die Ausbildungsstätte auch das zu ermöglichen; wenn nicht: Warum wird denn die Ausbildung bei diesem Unternehmen gebucht?


Otext: „(...) generalistisch ausgebildete Kompetenzen sind hierfür einfach nicht ausreichend!“

AW und Frage: Wieso? Eine generalistische Ausbildung ist immer den Vorzug zugeben, eine „Schmalspurausbildung“ hat ein „Schmalspurhandeln“ zur Folge. Die Wahl zum "Vertiefungseinsatz" zur Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger Ausbildung erfolgt doch erst nach Absolvierung von 2/3 Ausbildung. Was ist daran "schlecht" oder veränderungswürdig?

Wenn ich da etwas falsch interpretiert habe, möge ein-e Wissende- r mich korrigieren.
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