Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, den Verkauf, die Bewerbung und den Betrieb von Ultraschall-Marderschreckgeräten zu verbieten, da diese Geräte schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen bei Menschen verursachen können.
Begründung
Ultraschall-Marderschreckgeräte werden zur Abwehr von Mardern eingesetzt, indem sie hochfrequente Töne aussenden. Diese Schallwellen liegen häufig im Frequenzbereich oberhalb von 15 kHz. Auch wenn viele Menschen diese Töne nicht bewusst wahrnehmen, können sie gesundheitliche Probleme auslösen, insbesondere:
Kopfschmerzen
Ohrgeräusche (Tinnitus-ähnliche Symptome)
Schlafstörungen
Unwohlsein und Stresssymptome
Besonders betroffen sind Kinder, Jugendliche und Personen mit empfindlichem Gehör.
Darüber hinaus ist die Wirksamkeit dieser Geräte gegen Marder wissenschaftlich umstritten. Es existieren zahlreiche Alternativen, um Fahrzeuge und Gebäude wirksam vor Marderschäden zu schützen (mechanische Barrieren, Duftstoffe, Schutzvorrichtungen in Werkstätten).
Ein Verbot von gesundheitsschädlichen Ultraschall-Marderschreckgeräten trägt daher zum Schutz der öffentlichen Gesundheit bei, ohne dass dadurch der Tierschutz oder die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird.
Ziel der Petition:
Verbot des Verkaufs und Betriebs von Ultraschall-Marderschreckgeräten in Deutschland.
Verpflichtung der Hersteller, auf gesundheitlich unbedenkliche Alternativen zurückzugreifen.
Schutz der Bevölkerung, insbesondere von Kindern und empfindlichen Personen, vor unbemerkten, aber belastenden Schallemissionen.