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Petition 185337

Strahlenschutz

Verbot des Verkaufs, der Bewerbung und des Betriebs von Ultraschall-Marderschreckgeräten vom 19.08.2025

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, den Verkauf, die Bewerbung und den Betrieb von Ultraschall-Marderschreckgeräten zu verbieten, da diese Geräte schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen bei Menschen verursachen können.

Begründung

Ultraschall-Marderschreckgeräte werden zur Abwehr von Mardern eingesetzt, indem sie hochfrequente Töne aussenden. Diese Schallwellen liegen häufig im Frequenzbereich oberhalb von 15 kHz. Auch wenn viele Menschen diese Töne nicht bewusst wahrnehmen, können sie gesundheitliche Probleme auslösen, insbesondere:

Kopfschmerzen

Ohrgeräusche (Tinnitus-ähnliche Symptome)

Schlafstörungen

Unwohlsein und Stresssymptome

Besonders betroffen sind Kinder, Jugendliche und Personen mit empfindlichem Gehör.

Darüber hinaus ist die Wirksamkeit dieser Geräte gegen Marder wissenschaftlich umstritten. Es existieren zahlreiche Alternativen, um Fahrzeuge und Gebäude wirksam vor Marderschäden zu schützen (mechanische Barrieren, Duftstoffe, Schutzvorrichtungen in Werkstätten).

Ein Verbot von gesundheitsschädlichen Ultraschall-Marderschreckgeräten trägt daher zum Schutz der öffentlichen Gesundheit bei, ohne dass dadurch der Tierschutz oder die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird.

Ziel der Petition:

Verbot des Verkaufs und Betriebs von Ultraschall-Marderschreckgeräten in Deutschland.

Verpflichtung der Hersteller, auf gesundheitlich unbedenkliche Alternativen zurückzugreifen.

Schutz der Bevölkerung, insbesondere von Kindern und empfindlichen Personen, vor unbemerkten, aber belastenden Schallemissionen.

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