Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass Pfändungen, die auf Insolvenzforderungen beruhen, mit Eintritt der Restschuldbefreiung automatisch erlöschen.
Begründung
Trotz rechtskräftiger Restschuldbefreiung gemäß § 301 Abs. 1 InsO bleiben Kontopfändungen aus dem Zeitraum vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens weiterhin bestehen, sofern sie nicht aktiv vom jeweiligen Gläubiger aufgehoben werden. Banken (als Drittschuldner) sehen sich – zu Recht – außerstande, diese Maßnahmen eigenständig aufzuheben, solange kein entsprechender Antrag oder eine gerichtliche Entscheidung vorliegt.
Konsequenz für Betroffene:
– Trotz vollständiger Verfahrensdurchführung, bezahlter Verfahrenskosten und erteilter Restschuldbefreiung wird der Zugang zu Girokonten dauerhaft blockiert.
– Es entsteht ein faktisches Vollstreckungshemmnis, das die Intention der Restschuldbefreiung unterläuft.
– Die wirtschaftliche und soziale Rehabilitation ehemaliger Schuldner wird damit erheblich behindert.
– In vielen Fällen sind die Gläubiger oder deren Vertreter nicht mehr erreichbar oder verweigern eine aktive Freigabe – obwohl ihnen keine Forderungsdurchsetzung mehr zusteht.