Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass Fachwirte (IHK und vergleichbare Abschlüsse) bei der Vergütung von Berufsbetreuern ab 2026 in die höchste Vergütungsstufe 2 (bisher Stufe C) aufgenommen werden.
Begründung
Mit der Reform des VBVG ab 2026 wird die zweistufige Vergütungsstruktur eingeführt. In die höchste Vergütungsstufe 2, fallen nach derzeitigem Gesetz nur Betreuer mit einem Hochschulabschluss oder einer als „vergleichbar“ anerkannten Ausbildung. Fachwirte (IHK) sind bislang trotz hoher Qualifikation ausgeschlossen. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 14.10.2015 (Az. XII ZB 186/15) klargestellt, dass bei der Frage der Vergleichbarkeit insbesondere auf den zeitlichen Umfang und die inhaltliche Tiefe einer Ausbildung abzustellen sei. Dabei wurde pauschal festgestellt, dass ein Fachwirt aufgrund geringeren zeitlichen Gesamtaufwands kein gleichwertiges Pendant zu einem Studium darstellt. Diese Argumentation lässt außer Acht, dass Fachwirte ihre Weiterbildung fast immer berufsbegleitend absolvieren. Während ein Vollzeitstudent seine gesamte Energie in das Studium investiert, bewältigt der Fachwirt regelmäßig einen vollen 8-Stunden-Arbeitstag und absolviert anschließend abends oder an Wochenenden mehrere Jahre lang intensiven Unterricht, Prüfungen und Projektarbeiten. Die dadurch entstehende Doppelbelastung stellt eine mindestens ebenso hohe, wenn nicht größere Herausforderung dar als ein reines Vollzeitstudium. Hinzu kommt, dass Fachwirte in der Regel über mehrjährige Berufserfahrung verfügen, bevor sie den Abschluss erwerben. Viele haben Mitarbeiter geführt, waren Ausbildungsleiter oder in verantwortungsvollen Positionen tätig. Sie bringen praktische Menschenkenntnis, Konfliktlösungskompetenz und Führungsverantwortung mit. Alles Fähigkeiten, die für die Tätigkeit als Berufsbetreuer entscheidend sind. Demgegenüber steht der frisch gebackene Hochschulabsolvent, der zwar theoretisches Wissen hat, aber kaum praktische Erfahrung im Umgang mit Mitarbeitern, Behörden oder Klienten nachweisen kann. Der Gesetzgeber und die Gerichte unterstellen bislang, dass allein aufgrund des zeitlichen Umfangs eines Studiums automatisch eine höhere Qualifikation vorliegt, unabhängig vom Studienfach. Das bedeutet: Ein Absolvent der Biologie, Chemie, BWL oder des Marketings wird der höchsten Stufe zugeordnet, während ein erfahrener Fachwirt, der jahrelang beruflich Verantwortung getragen hat und seine Weiterbildung unter erheblichen persönlichen Belastungen erlangt, ausgeschlossen bleibt. Dies führt zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Benachteiligung. Gerade für die Berufsbetreuung sind praxisnahe Kompetenzen wie Menschenführung, Kommunikation, Organisation, kaufmännisches Denken und Verantwortungsbewusstsein entscheidend. All dies sind Kernkompetenzen, die Fachwirte in Ausbildung und Praxis nachweislich erwerben. Die bisherige Auslegung verkennt damit den eigentlichen Zweck: die Sicherstellung einer qualifizierten Betreuung. Eine Anerkennung von Fachwirten als Zugang zu Vergütungsstufe 2 wäre ein Gebot der Gerechtigkeit gegenüber diesen hochqualifizierten Berufsträgern und im Interesse der Betreuten, die von der Erfahrung der Fachwirte profitieren.