Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass Ruhegeldzahlungen aus sog. "Deferred compensation"-Programmen nicht unbotmäßig durch Zahlungen an die Sozialversicherung belastet werden. In der aktuellen Situation werden nicht sozialversicherungspflichtige Einkünfte, die zur Altersvorsorge in ein solches Programm eingestellt werden, bei der Auszahlung im Ruhestand gleich doppelt sozialversicherungspflichtig. Dies reduziert die Auszahlungsbeträge im Ruhestand in unangemessenem Maß.
Begründung
Häufig stellen Arbeitnehmer Sonderzahlungen oder Boni in die "deferred compensation" - Programme ihrer Arbeitgeber ein, um Geld für eine zusätzliche Alterssicherung anzusparen. Die Einkünfte, die eingezahlt werden, liegen häufig jenseits der Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherungen, sind also nicht sozialversicherungspflichtig. Bei Auszahlung im Ruhestand sind darauf dennoch Beiträge an die Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten, und dies sogar in doppelter Höhe: Der Empfänger der Zahlung muss nicht nur den Arbeitnehmeranteil, sondern auch den Arbeitgeberanteil der Kranken- und Pflegeversicherung tragen. Aus ursprünglich sozialversicherungsfreiem Einkommen wird durch Einstellen in eine Altersversorgung via "deferred compensation" also doppelt sozialversicherungspflichtiges Einkommen. Dadurch wird der (intendierte) Effekt des Bruttosparens und der nachgelagerten Besteuerung massiv geschmälert, wenn nicht überkompensiert. Die ursprünglich geplante attraktive Altersvorsorge ist mit diesen Programmen kaum möglich, die Teilnehmer werden unbotmäßig benachteiligt. Das kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein.