Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass der Betrieb von benzinbetriebenen und sehr lauten Gartengeräten durch gewerbliche Dienstleister in Wohngebieten verboten wird. Erlaubt werden sollen nur elektrisch betriebene oder besonders lärmarme Geräte, die mit dem Umweltzeichen nach Artikel 8 der Verordnung Nr. 1980/2000/EG gekennzeichnet sind.
Begründung
Benzinbetriebene Gartengeräte (Laubbläser, Freischneider, Heckenscheren) verursachen sehr starken Lärm. In Wohngebieten gibt es viele verschiedene Objekte, die von verschiedenen Dienstleistern betreut werden. So kommen extreme Lärmbelästigungen mehrmals pro Woche vor. Lärm macht krank!
Von Dienstleistern, die ihr Geld mit Aufträgen in Wohngebieten verdienen, kann verlangt werden, dass sie sich moderne, leise, elektrisch betriebene Geräte mit entsprechender Kennzeichnung anschaffen.