Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 185779

Lärmschutz

Verbot des Betriebs benzinbetriebener und sehr lauter Gartengeräte durch gewerbliche Dienstleister in Wohngebieten vom 28.08.2025

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass der Betrieb von benzinbetriebenen und sehr lauten Gartengeräten durch gewerbliche Dienstleister in Wohngebieten verboten wird. Erlaubt werden sollen nur elektrisch betriebene oder besonders lärmarme Geräte, die mit dem Umweltzeichen nach Artikel 8 der Verordnung Nr. 1980/2000/EG gekennzeichnet sind.

Begründung

Benzinbetriebene Gartengeräte (Laubbläser, Freischneider, Heckenscheren) verursachen sehr starken Lärm. In Wohngebieten gibt es viele verschiedene Objekte, die von verschiedenen Dienstleistern betreut werden. So kommen extreme Lärmbelästigungen mehrmals pro Woche vor. Lärm macht krank!
Von Dienstleistern, die ihr Geld mit Aufträgen in Wohngebieten verdienen, kann verlangt werden, dass sie sich moderne, leise, elektrisch betriebene Geräte mit entsprechender Kennzeichnung anschaffen.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben