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Petition 185804

Neuer Wehrdienst

Änderung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Wehrdienstreform im Hinblick auf Geschlechtergerechtigkeit vom 28.08.2025

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Wehrdienstreform geschlechtergerecht zu ändern. 18jährige Frauen sollen ihre online-Befragung zu einem möglichen Wehrdienst beantworten müssen oder dies soll auch Männern freigestellt sein. Künftige Musterungen sollen für beide Geschlechter entweder freiwillig oder verpflichtend erfolgen; es gibt diesbezüglich ebenfalls keine Kollision zur geltenden Verfassungslage. Zudem Änderung von Artikel 12a Absatz 4 Grundgesetz.

Begründung

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der sich dem Ziel verschrieben hat, die Attraktivität eines Dienstes in der Bundeswehr für junge Menschen attraktiver zu machen, beinhaltet laut Medienberichten u.a., dass alle 18jährigen Deutschen online mit einem Fragebogen kontaktiert werden sollen, der mit ihrer Bereitschaft zum Dienst in der Bundeswehr und ihrer Fitness zu tun hat. Eine Rückmeldung mit Beantwortung der Fragen soll für weibliche Personen freiwillig, für männliche Personen jedoch Pflicht sein. Zudem soll ab 1. Juli 2027 wieder eine Musterung eingeführt werden, die nur für junge Männer verpflichtend sei.

Ganz abgesehen davon, dass bei solchen Meldungen fraglich bleibt, wie mit non-binären Personen umzugehen ist, gibt es kein Recht für irgendjemanden, hier einen Geschlechterunterschied zu machen:
Art. 3 des Grundgesetzes schreibt ausdrücklich vor, dass niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt werden darf. (Insbesondere Absatz (2): „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“)
Bundeskanzler Merz dankte in seiner ersten Regierungserklärung vor dem Deutschen Bundestag ausdrücklich den Soldatinnen und Soldaten dafür, dass sie mit ihrem Dienst für die Sicherheit des Staates letztlich ihre Gesundheit und ihr Leben einzusetzen bereit sind. In der Tat geht es bei der Frage, ob man Wehrdienst leistet, letztlich um Leben oder Tod. Werden also nur Männer verpflichtet oder darauf vorbereitet, handelt es sich um die existentiellste Benachteiligung, die man sich vorstellen kann.

Gerade deshalb ist es in Zeiten deutlichster Gleichberechtigungstendenzen überhaupt nicht einzusehen, warum bei Erfassung und Musterung junge Männer benachteiligt werden sollen. Es bleibt sogar zu befürchten, dass diese Benachteiligung bei der Erfassung/Musterung der Jahrgänge in eine Wehrpflichtigkeit münden könnte (vgl. den veralteten Art. 12a (4) GG).

Benachteiligungen von Männern in gesellschaftlichen und medialen Äußerungen sowie durch politische und rechtliche Vorgaben führen bekanntermaßen bei einer zunehmenden Zahl insbesondere junger männlicher Personen dazu, dass sie sich frauenverachtenden, maskulinistischen Gedankenwelten zuwenden sowie rechtsextremer denken und wählen. Zusätzlich zur ethischen Fragwürdigkeit einer Diskriminierung sind also auch schon deswegen derartige (systemare) Benachteiligungen zu vermeiden, deren Wirkung dem Ziel von Kanzler Merz entgegensteht, Wähler von rechtsextremen Präferenzen abzuhalten.

Zeitgemäße Verpflichtungen (zur Erfassung/Musterung) können nur alle Geschlechter betreffen. Das Diskriminierungsverbot ist ein grundlegendes Menschenrecht, das erstens höherwertig als andere Belange ist (auch als der veraltete Art. 12a GG) und zweitens in der heutigen Zeit, in der immer wieder die Abkehr von Geschlechterklischees gefordert wird, unverzichtbar zu berücksichtigen.

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