Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, den Verkauf von alkoholhaltigen Getränken im Kassenbereich in Supermärkten und Lebensmittelgeschäften zu verbieten.
Begründung
Die Petition richtet sich nicht grundsätzlich gegen den Verkauf von alkoholischen Getränken in Supermärkten und Lebensmittelgeschäften, sondern lediglich gegen die Platzierung im Kassenbereich. Kernpunkt ist die Wirkung dieser Platzierung auf Impulskäufe durch Alkoholsüchtige sowie deren gesellschaftliche Folgen.
Eine repräsentative Umfrage (2023) ergab, dass 76 % der Befragten Alkohol an der Supermarktkasse ablehnen. Befürwortet wird die Maßnahme vor allem mit dem Argument, dass die Kassenzone gezielt auf Spontankäufe ausgerichtet ist und damit auch bei Menschen mit riskantem oder suchtgefährdetem Konsum zusätzlichen Druck erzeugt.
Dem Petenten ist bewusst, dass die Platzierung eine ökonomische Dimension hat: Obwohl der Kassenbereich nur rund 1 % der Verkaufsfläche ausmacht, wird dort bis zu 7 % des Umsatzes generiert - ein Großteil davon durch hochmargige Produkte wie Alkohol oder Süßwaren. Für den Handel ist die Fläche daher besonders attraktiv.
Die Perspektive vieler Betroffener verdeutlicht jedoch den Handlungsbedarf: Suchtkranke Menschen berichten immer wieder, dass der tägliche Zwang, an Mini-Schnäpsen im Kassensortiment vorbeizugehen, hohen psychischen Druck erzeugt. Für Alkoholabhängige erschwert dies die Abstinenz erheblich und erhöht das Rückfallrisiko. Die Alkoholabteilung kann bewusst vermieden werden, die Kasse im Supermarkt jedoch nicht.
In anderen Ländern, wie zum Beispiel Estland oder Irland, existieren bereits heute gesetzliche Regelungen, die vorschreiben, dass alkoholische Getränke im Kassenbereich nicht angeboten werden dürfen. Deutschland sollte im Sinne einer ganzheitlichen Suchtprävention und eines aktiven Verbraucherschutzes an dieser Stelle nachziehen.
Ein Verbot wäre für die Supermärkte ohne erheblichen Umsetzungsaufwand zu erfüllen. Bauliche Maßnahmen oder dergleichen sind nicht notwendig. Wirtschaftliche Ausfälle sind allenfalls sehr begrenzt zu erwarten, da alkoholische Getränke im Kassenbereich durch andere Produkte ersetzt werden können.