Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass bei einer Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug, die frühere Besitzdauer und Fahrerfahrung weiterhin berücksichtigt wird. Dies soll sowohl für Erweiterungen (z. B. B196), Mietfahrzeuge mit Mindestbesitzzeit als auch für die Einstufung bei Kfz-Versicherungen gelten, sofern die Neuerteilung innerhalb einer angemessenen Frist (z. B. 2 Jahre) erfolgt ist und die Fahreignung nachgewiesen ist.
Begründung
Nach aktueller Rechtslage gilt eine Fahrerlaubnis nach Entzug und Neuerteilung als „neu erworben“. Das führt dazu, dass die frühere Besitzzeit nicht berücksichtigt wird. In der Praxis bedeutet das:
Mietfahrzeuge: Viele Vermieter verlangen für Transporter oder LKW bis 7,5 t mindestens 3 Jahre Führerscheinbesitz. Wer seit 10 oder 15 Jahren gefahren ist, aber nach einer MPU einen neu ausgestellten Führerschein hat, darf trotzdem nicht mieten.
Kfz-Versicherung: Auch hier wird so getan, als ob die Fahrerlaubnis ganz neu wäre. Das führt zu hohen Beiträgen, obwohl der Fahrer jahrelange Fahrpraxis hat.
Erweiterungen (z. B. B196): Die notwendige 5-jährige Besitzdauer wird durch den Entzug ebenfalls „genullt“, obwohl die praktische Erfahrung noch vorhanden ist.
Dies führt zu unverhältnismäßigen Benachteiligungen und teilweise zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden.
Mein Vorschlag:
Die frühere Besitzdauer wird angerechnet, wenn die Neuerteilung innerhalb einer angemessenen Frist (z. B. 2 Jahre) erfolgt ist.
Die Anrechnung erfolgt für Mietbedingungen, Erweiterungen (B196 usw.) und die Versicherungseinstufung.
Wer 10 oder 15 Jahre gar nicht mehr gefahren ist, soll nicht profitieren. Aber wer nach einer MPU schnell wieder eine Fahrerlaubnis erhält, darf nicht so behandelt werden, als hätte er nie Erfahrung gehabt.
Damit würde die Verkehrssicherheit nicht gefährdet – denn die Fahreignung ist nach bestandener MPU behördlich bestätigt. Gleichzeitig würden unfaire Härten und wirtschaftliche Schäden vermieden