Text der Petition
Mit der Petition wird bei der Anrechnung von Nebeneinkommen (§ 155 SGB III) auch ein erhöhter Freibetrag für BezieherInnen von Arbeitslosengeld I gefordert, wenn diese in der mindestens 12 Monate dauernden nebenberuflichen Tätigkeit in Elternzeit bzw. Erziehungszeit pflichtversichert waren.
Begründung
BezieherInnen von Arbeitslosengeld 1 können im Rahmen eines erhöhten Freibetrages Nebeneinkünfte haben, die nicht vom AG1 abgezogen werden.
Dies ist dann möglich, wenn innerhalb der letzten 18 Monate eine nebenberufl. Tätigkeit mind. 12 Monate lang ausgeübt wurde, die Person dabei fortwährend versicherungspflichtig hauptbeschäftigt tätig war: hier möchte ich erreichen, dass auch Menschen mit Nebeneinkünften, die in dieser Zeit in Elternzeit/ Erziehungszeit pflichtversichert waren dazuzählen.
Menschen, die finanziell so aufgestellt sind, dass sie sich regelmäßig durch eine halbe Stelle plus Nebeneinkünfte (zb selbstständig) finanzieren, sind hier deutlich benachteiligt, wenn sie zwischen dem Ende ihrer Anstellung (innerhalb der halben Stelle) und der Anmeldung von Arbeitslosigkeit ein Kind bekommen/ in Elternzeit sind. Dann bekommen sie nämlich nur das Arbeitslosengeld was sich aus der Anstellung errechnet und dürfen nicht, wie gewohnt, Nebeneinkünfte zusätzlich verdienen. Das führt neben finanzieller Sorgen dazu, dass sich Eltern (meist die Mütter) aus ihren beruflichen Nebentätigkeiten zurückziehen und im schlimmsten Fall auf zusätzliches Bürgergeld angewiesen sind.