Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass Arbeitslosengeld I (ALG I) endlich wieder als echte Versicherungsleistung behandelt wird. Wer eingezahlt hat, muss die Leistung unbürokratisch, digital und ohne Sanktionen erhalten können - so wie beim Krankengeld. Zwangsmaßnahmen wie verpflichtende Beratung, Vermittlung oder Aktivierung nach §§ 35 ff. SGB III sind abzuschaffen. Die Bundesagentur für Arbeit soll sich auf Antrag und Auszahlung konzentrieren. Alles andere muss freiwillig werden, ohne Zwang.
Begründung
Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine Versicherungsleistung, finanziert aus Pflichtbeiträgen von Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen (§ 136 SGB III). Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine steuerfinanzierte Sozialleistung wie das Bürgergeld. Dennoch wird ALG I von der Bundesagentur für Arbeit (BA) faktisch wie ein steuerpolitisches Steuerungsinstrument behandelt. Bezieher:innen werden verpflichtet, an Vermittlungs- und Aktivierungsmaßnahmen teilzunehmen (§§ 35 ff. SGB III), persönliche Meldetermine wahrzunehmen (§ 309 SGB III) und riskieren bei Nichteinhaltung Sperrzeiten oder Leistungskürzungen (§ 159 SGB III).
Diese Mechanismen widersprechen dem Versicherungsprinzip. Wer jahrelang Beiträge gezahlt hat, hat Anspruch auf eine definierte Leistung – ohne zusätzliche Auflagen. Die gesetzliche Krankenversicherung (ebenfalls eine Pflichtversicherung) zahlt Krankengeld ohne Vermittlungsgespräche, Maßnahmendruck oder Sanktionen. Warum wird ALG I anders behandelt?
Studien des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigen: Mehr als 70 % aller Neueinstellungen erfolgen ohne Beteiligung der Agentur für Arbeit – stattdessen über Eigeninitiative, persönliche Netzwerke oder Online-Stellenportale. Die Rolle der BA als Vermittlungsstelle ist also für die Mehrheit der ALG-I-Beziehenden irrelevant. Diese Menschen sind meist gut qualifiziert und organisieren ihre Rückkehr in den Arbeitsmarkt eigenverantwortlich. Pflichtmaßnahmen empfinden viele als bürokratisch, entmündigend oder kontraproduktiv.
Der gesetzliche Anspruch auf ALG I besteht nach § 137 SGB III. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Inanspruchnahme an zusätzliche Verhaltenspflichten geknüpft wird, obwohl diese keinen belegbaren Mehrwert haben. Beratung kann sinnvoll sein – aber nur freiwillig.
Die BA beschäftigt aktuell rund 113.000 Mitarbeiter:innen (Stand 2023) und verwaltet ein Jahresbudget von ca. 43 Milliarden Euro – gespeist nahezu vollständig aus Versicherungsbeiträgen, nicht aus Steuermitteln. Ein erheblicher Teil der Mittel fließt in interne Strukturen, Maßnahmenverwaltung und Kontrollpflichten. Eine Digitalisierung der Prozesse sowie eine Fokussierung auf die originären Aufgaben – Antrag, Prüfung, Auszahlung – würden massive Kosten einsparen, Bürokratie abbauen und die Versichertengemeinschaft entlasten.
Eine deutliche Reduktion der internen Strukturen und Pflichtmaßnahmen bei der BA würde nicht nur Bürokratie abbauen, sondern schätzungsweise hunderte Millionen Euro jährlich einsparen. Diese Mittel könnten vollständig in die Leistungsgewährung zurückfließen – zugunsten der Versicherten, die das System überhaupt erst finanzieren. Die Auszahlung ist nur zeitlich begrenzt.
Diese Petition fordert deshalb eine klare Trennung: ALG I ist keine arbeitsmarktpolitische Steuerungsleistung, sondern eine Versicherungsleistung. Wer einzahlt, soll seine Leistung verlässlich und sanktionsfrei erhalten – so wie bei jeder anderen Pflichtversicherung auch.