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Petition 186220

Urlaub von Arbeitnehmern

Zusätzliche Urlaubstage für berufstätige Eltern von Kindern im Alter zwischen 5 und 13 Jahren vom 05.09.2025

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass berufstätige Eltern von Kindern im Alter zwischen 5 und 13 Jahren einen gesetzlichen Anspruch auf 5 zusätzliche Urlaubstage pro Jahr und Elternteil erhalten.

Begründung

Diese Regelung soll analog zu § 208 SGB IX (Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen) im Bundesurlaubsgesetz verankert werden.
Artikel 6 des Grundgesetzes (GG) stellt Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Dieser besondere Schutzauftrag verpflichtet den Staat nicht nur zu passiven Abwehrrechten, sondern auch zu aktiven Fördermaßnahmen.

Der Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG umfasst auch die Gewährleistung der Rahmenbedingungen für ein funktionierendes Familienleben. Dazu gehört insbesondere die Möglichkeit für Eltern, gemeinsam mit ihren Kindern Erholungsurlaub zu nehmen und die familiären Bindungen zu stärken. Dies ist nicht nur ein privates Interesse der Familien, sondern dient dem gesellschaftlichen Interesse an stabilen Familienstrukturen.

Diskrepanz zwischen Schulferien und Urlaubsanspruch:

Im Schnitt gibt es 74 schulfreie Werktage pro Bundesland, während zwei berufstätige Eltern sich auf je 30 Urlaubstage (best case) beschränken und zusammen 60 Tage zur Betreuung nutzen können. Damit entsteht im Mittel eine Betreuungslücke von 14 Tagen. Eine Erweiterung des Urlaubsanspruchs um fünf zusätzliche Tage pro Elternteil würde diese Lücke deutlich reduzieren.

Vergleich § 208 SGB IX - Gleichbehandlungsgrundsatz:

Das deutsche Rechtssystem kennt das Prinzip zusätzlicher Urlaubstage bei besonderen Belastungen. Es gewährt schwerbehinderten Menschen 5 zusätzliche Urlaubstage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche. Die Begründung liegt in der besonderen Belastung und dem erhöhten Erholungsbedürfnis.

Parallele Belastungssituation bei Eltern:
Erhebliche organisatorische und psychische Mehrbelastung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Die rechtliche Systematik des SGB IX zeigt, dass der Gesetzgeber bereits das Prinzip anerkennt, besonderen Lebensumständen durch zusätzliche Urlaubstage Rechnung zu tragen. Eine Übertragung dieser Systematik entspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz und der verfassungsrechtlichen Wertung.

Gesellschaftlicher Nutzen und familienpolitische Notwendigkeit

Die Gewährung von 5 zusätzlichen Urlaubstagen pro Elternteil würde die Betreuungslücke signifikant reduzieren (von 14 auf 4 Tage), die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern, finanzielle Belastungen durch teure Ferienbetreuung oder ggf. zu nehmender Sonderurlaub ohne Bezüge reduzieren und die Erwerbstätigkeit beider Elternteile fördern.

Europarechtliche Entwicklungen

Die EU-Richtlinie 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige verpflichtet die Mitgliedstaaten, Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit zu schaffen. Die vorgeschlagene Regelung entspricht diesem europarechtlichen Auftrag.

Der Zusatzurlaub soll 5 Tage pro Kalenderjahr und Elternteil betragen (bei 5-Tage-Woche), sich entsprechend der wöchentlichen Arbeitszeit anpassen (analog § 208 SGB IX), für Kinder zwischen 5 und 13 Jahren gelten und zusätzlich zum regulären Urlaubsanspruch gewährt werden.

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