Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert:
1. Kindererziehungszeiten (Mütterrente) müssen im Versorgungsausgleich beim erziehenden Elternteil bleiben.
2. Kindererziehungszeiten müssen für die gesamte Zeit gelten, in der die Kinder noch nicht erwachsen sind und in der der erziehende Elternteil nicht Vollzeit gearbeitet hat.
3. Wer Vollzeit arbeitet, erhält keine Mütterrente, da er keine Renten-Nachteile hat.
Begründung
Warum dieses Gesetz dringend geändert werden muss:
(1) Situation
Die Mütterrente wurde 2014 eingeführt, um Nachteile bei der Rente durch Kindererziehung auszugleichen. Im Versorgungsausgleich werden die Rentenpunkte geteilt.
Auf Antrag kann ein Versorgungsausgleich, der davor erging, vom Ex-Partner neu aufgerollt werden, wenn sich das Rentenkonto seiner Ex-Frau nachträglich wesentlich verändert hat – wie durch die Mütterrente geschehen.
(2) Reichweite
Durch die rückwirkende Gutschreibung der Mütterrente auf die Rentenkonten der Mütter sind massenhaft Frauen von der Neu-Aufrollung alter Versorgungsausgleiche betroffen, da die Generation der Baby-Boomer gerade in Rente geht.
(3) Missbrauch
Beamte kommen für die Mütterrente eigentlich gar nicht in Betracht. Sie können jedoch auch einen alten Versorgungsausgleich überprüfen lassen. Mit dem Ergebnis, dass sie Rentenpunkte aus der Deutschen Rentenversicherung erhalten, die aufgrund der Mütterrente nachträglich dem Rentenkonto der Ex-Frau gutgeschrieben wurde.
(4) Renten-Ungleichheit
Im bundesweiten Durchschnitt erhält ein Rentner eine monatliche Altersrente von 1.405 Euro und eine Rentnerin 955 Euro (Stand 31. Dezember 2024). Die Mütterrente konnte das Problem der Altersarmut von Frauen somit nicht lösen. Durch die Teilung im Versorgungsausgleich geht die Hälfte an den Ex-Partner. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Person, die bei der Begründung von Rentenpunkten nicht benachteiligt ist, weil sie nicht wegen der Kindererziehung beruflich kürzer tritt, durch die Mütterrente begünstigt wird. Darüber hinaus ist das beruflichen Zurücktreten wegen Kindererziehung auch langfristig nachteilig.
(5) Der Zeitraum, auf den sich die Mütterrente bezieht
Die Mütterrente wird für die ersten 3 Jahre nach der Geburt gewährt. Zu dieser Zeit bestehen die meisten Ehen noch.
Jetzt ist es aber so, dass Kinder nach 3 Jahren noch nicht fererzogen sind. Insbesondere Frauen der Generationen, in denen Kindergärten von 8-12 geöffnet hatten und Ganztagsschulen noch die absolute Ausnahme waren – konnten keine Rente aufbauen wie ihre geschiedenen Ehemänner – es sei denn sie produzierten „Schlüsselkinder“ oder konnten sich ein „Kindermädchen“ leisten. Der Vorteil der Mütterrente, die diesen Nachteil ausgleichen soll, wird jedoch schon im Versorgungsausgleich „verbraucht“, u.a. zur Hälfte von dem nicht-erziehenden Elternteil, der auch weiterhin keine Nachteile bei der Rente hat.
Stattdessen mussten z.B. die Frauen der Baby-Boomer-Generation mit dieser Situation leben: Hortplätze und Kitas waren Ausnahmeerscheinungen. Die Öffnungszeiten der Kindergärten reichten nicht einmal, um Teilzeit zu arbeiten, 13 Wochen Schulferien im Jahr ließen wenig Raum, um Rentenpunkte zu sammeln wie bei einer Vollzeit-Karriere, die nicht durch Kindererziehung unterbrochen wird.