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Petition 186267

Wohnungseigentum

Verpflichtende digitale Aufzeichnungen von Eigentümerversammlungen vom 06.09.2025

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, § 24 Abs. 6 Wohnungseigentumsgesetz so zu ändern, dass Eigentümerversammlungen verpflichtend digital aufgezeichnet und daraus Transkripte erstellt werden.

Begründung

Die Aufzeichnung wird nach Bestätigung gelöscht, das Transkript bleibt als offizielles Protokoll bestehen. Auf die Aufzeichnung darf nur verzichtet werden, wenn zu Beginn der Versammlung alle Eigentümer einstimmig dagegen stimmen.
Nach aktueller Rechtslage (§ 24 Abs. 6 WEG) ist der Verwalter verpflichtet, ein schriftliches Protokoll zu führen. Dieses ist jedoch fehleranfällig und für Eigentümer nicht immer nachvollziehbar. Manipulationen oder Auslassungen können von Mehrheiten kaum verhindert und von Minderheiten schwer nachgewiesen werden, wodurch regelmäßig teure Anfechtungsklagen notwendig werden.

Digitale Aufzeichnungen sind heute technisch einfach und kostengünstig. Eine verpflichtende Aufzeichnung jeder Versammlung mit anschließendem Transkript würde sicherstellen, dass die Beschlüsse objektiv dokumentiert sind. Das Transkript gilt als offizielles Protokoll und wird dauerhaft aufbewahrt. Die Aufzeichnung selbst dient nur als Hilfsmittel und wird gelöscht, sobald alle Eigentümer bestätigt haben, dass die Beschlusspunkte korrekt im Transkript wiedergegeben sind.

Um Mehrheitsmissbrauch zu verhindern, darf ein Verzicht auf die Aufzeichnung nur erfolgen, wenn alle Eigentümer zu Beginn der Versammlung einstimmig dagegen stimmen. So bleibt die Transparenz der Versammlung gewährleistet, ohne dass einzelne Eigentümer überstimmt werden können.

Diese Regelung schützt Minderheiten, erhöht die Nachvollziehbarkeit von Beschlüssen, stärkt das Vertrauen in die Verwaltung und reduziert die Zahl der gerichtlichen Anfechtungsklagen. Gleichzeitig wird der Datenschutz gewahrt, da die Aufzeichnung nicht dauerhaft gespeichert wird.

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