Text der Petition
Mit der Petition wird ein besserer Schutz vor Einschüchterungsklagen in Umsetzung der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie 2024/1069 gefordert.
Begründung
Ich begrüße ausdrücklich den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie 2024/1069.
Positiv werte ich,
- dass das Gesetz auch inländische Fälle abdecken soll, nicht lediglich grenzüberschreitende,
- das Beschleunigungsgebot,
- die Möglichkeit schneller Klageabweisung,
- die erweiterte Kostenerstattung.
Defizit des Gesetzentwurfs:
Er blendet den außergerichtlichen Bereich aus.
Oft genügen allerdings ungerechtfertigte Abmahnungen, Forderungen nach Unterlassung und Klageandrohungen, um Kritiker zum Schweigen zu bringen.
Ich fordere daher, den außergerichtlichen Bereich im Gesetz wirksam zu berücksichtigen.
Denkbar sind Regelungen vergleichbar zu §97a UrhG, inklusive Kostendeckelung für eine erste Abmahnung auf maximal 1.000 Euro und Erstattungspflicht bei unberechtigten Abmahnungen.
Außerdem fordere ich, dass
- Strategien wie serielle oder parallele Verfahren thematisiert werden,
- die SLAPP-Definition auf „teilweise begründet“ ausgeweitet wird,
- SLAPPs etwa durch höhere Gebühren für Kläger abschreckend teuer werden,
- notorische SLAPP-Anwaltskanzleien sanktioniert werden und
- die Anlaufstelle für SLAPP-Betroffene gestärkt wird.
Der vorgelegte Gesetzentwurf ist ein wichtiger erster Schritt. Das Gesetz benötigt jedoch mehr Biss, um SLAPP-Opfer zu unterstützen und Kläger, die das Recht zur Einschüchterung von Kritikern missbrauchen wollen, abzuschrecken.