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Petition 186819

Prozesskostenhilfe

Übernahme auch für die Kosten der Gegenpartei durch die Prozesskostenhilfe vom 19.09.2025

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass die Prozesskostenhilfe auch die Kosten der Gegenpartei abdeckt.

Begründung

In Deutschland erhält man Prozesskostenhilfe, wenn man nicht über eigene ausreichende Mittel verfügt. Verliert man z.B. als Bezieher von Bürgergeld in Höhe von ca. 550 Euro dann werden die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten zwar übernommen, jedoch bleibt man auf den Kosten der Gegenseite sitzen, z.B. bei Oberlandesgerichten und einer ausgewählten Beispielsklage sind das fast 4000 Euro, die dann an die Gegenseite gezahlt werden müssen.

Wenn jemand kein ausreichendes Einkommen hat, so war das sicher eine gute Idee, dass Arme sich auch das Recht zu einer Klage nehmen können. Rechtsstaatlich gut gedacht, aber schlecht gemacht, wenn die Kosten des eigenen Anwalts und die Gerichtskosten zwar übernommen, dann jedoch die Gegenseite mit fast einem Jahresgehalt Sozialgeld offen bleibt.
Wer berechtigt ist, sollte vielleicht einen angemessenen Eigenanteil in Prozent zahlen, aber hier passt etwas nicht, so daß Arme entweder ihr Recht nicht erhalten oder verschuldet bleiben. Beispielsklage: Oberlandesgericht ca. 1200 Euro Anwaltskosten, 300 Euro Gerichtskosten, aber 3800 Euro Gegenseite, bei einem Einkommen von ca. 550 Euro monatlich.
Hier bedarf es einer besseren Lösung, da bei solchen Einkommen auch oftmals keine Rechtsschutzversicherungen bezahlt werden können.
Entweder volle Kostenübernahme bei Verlieren oder prozentuale Zuzahlung nach Realeinkommen.

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