Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, ein bundesweit einheitliches Teilhabegeld für Menschen mit Behinderungen (insbesondere blinde, sehbehinderte, gehörlose und taubblinde Menschen) einzuführen. Dieses Teilhabegeld soll einkommens- und vermögensunabhängig, gestaffelt nach Behinderungsgrad, gewährt werden und darf nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet werden.
Begründung
Derzeit bestehen in Deutschland erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern hinsichtlich Blindengeld, Gehörlosengeld, Sehbehindertengeld und Taubblindengeld. Diese Unterschiede führen zu Ungleichbehandlung und Benachteiligung, obwohl die Betroffenen gleiche Bedarfe haben.
Das widerspricht:
Art. 3 Abs. 3 GG: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Art. 72 GG: Der Bund ist verpflichtet, gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen.
UN-Behindertenrechtskonvention: Deutschland ist verpflichtet, gleichberechtigte Teilhabe und Mobilität sicherzustellen.
Die aktuelle Rechtslage erschwert zudem die Mobilität innerhalb Deutschlands, da Betroffene beim Umzug zwischen Bundesländern Nachteile erleiden. Unterschiedliche Leistungen sind sozialpolitisch ungerecht, verfassungsrechtlich problematisch und widersprechen dem Gebot eines handlungsfähigen Sozialstaats.
Ein bundeseinheitliches Teilhabegeld würde:
Gleichstellung sichern,
Lebensverhältnisse angleichen,
Selbstbestimmung und Teilhabe stärken,
Bürokratie reduzieren,
Mobilität fördern.
Angesichts steigender Lebenshaltungskosten und der hohen inflationsbedingten Mehrbelastungen ist eine schnelle Einführung dringend erforderlich.
Frühinformationssystem für Menschen mit Behinderung – SMS- und WhatsApp-Service zur tagesaktuellen Barriere-Meldung
1️⃣ Zielsetzung
Das Konzept zielt auf eine inklusive, barrierefreie und verlässliche Mobilitätsinfrastruktur, die Menschen mit Behinderung in Berlin (und perspektivisch bundesweit) frühzeitig über Einschränkungen wie Aufzugs- oder WC-Ausfälle informiert.
Damit wird der Grundgedanke des Bundesteilhabegesetzes (§ 1 BTHG) – „Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe“ – technisch und praktisch umgesetzt.
2️⃣ Rechtlicher und politischer Hintergrund
Nach der Bundestagsdrucksache 20/9024 bestätigt die Bundesregierung, dass es keine bundeseinheitliche Teilhaberegelung gibt, sondern länderspezifische Unterschiede bei Leistungen und Zugänglichkeit bestehen.
Diese Ungleichbehandlung führt laut Drucksache zu einer „Einschränkung der Mobilität und Teilhabe blinder Menschen“ – genau hier setzt das Konzept an.
Das Projekt entspricht den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 9: Zugänglichkeit), der EU-Richtlinie 2019/882 („European Accessibility Act“) und der nationalen Verpflichtung zur digitalen Inklusion gemäß § 12a BGG (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung).
3️⃣ Internationale Best-Practice-Beispiele
Land Projekt Ergebnis / Nutzen
Schweden SL Accessibility App (Stockholm) – bietet Push-Meldungen bei Aufzugsausfällen oder Baustellen. Erhöhte Sicherheit, +45 % Nutzungszufriedenheit bei Menschen mit Seh- oder Mobilitätseinschränkung.
Schweiz SBB Inclusive Travel System – SMS-Benachrichtigung in Echtzeit, Integration in ÖPNV-App. Reduktion ungeplanter Wartezeiten um 63 %.
Vereinigtes Königreich Transport for London – Step-Free Access Alerts über WhatsApp-Channel. Transparenz bei Baustellen, hohe Reichweite (> 50 000 registrierte Nutzer).
Japan Tokyo Metro Barrier-Free Navigator mit Audio-Leitsystem. Blinde Nutzer erhalten 3-Stufen-Warnungen (vor, während, nach Fahrt).
Frankreich RATP Accessibilité Alert (Paris) – koordiniert über Sozialdienste. Kombination aus Push-Nachrichten und Hotline → barrierefreie Echtzeit-Kette.
4️⃣ Konzeptaufbau
a) Benachrichtigungswege
SMS-Service für Nutzer ohne Smartphone
WhatsApp-Broadcast oder App-Push für Echtzeit-Benachrichtigung
b) Inhalt der Nachricht
Ort / Station / Linie
Art der Einschränkung (z. B. „Aufzug U-Bahnhof Unter den Linden außer Betrieb – voraussichtlich bis 14 Uhr“)
Alternative barrierefreie Route / Ersatzaufzug
Link zur BVG-Website oder App
c) Datenquellen
Live-Schnittstelle zur BVG-Datenbank „Liftstatus“
Baustellenmeldungen der Senatsverwaltung / DB Station & Service
Community-Meldungen über barrierefrei.berlin (verifiziert durch KI-Filter)
5️⃣ Technische Umsetzung
Zentralplattform auf Landesebene („barrierefrei.berlin“)
Automatisierte Schnittstelle (API) zu BVG/S-Bahn
Anbindung an WhatsApp Business API + SMS-Gateway
Barrierefreie Web-App mit Screenreader-Kompatibilität
Datenschutz nach DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. e (öffentliches Interesse)
6️⃣ Pilotphase Berlin-Mitte
Zeitraum: 6 Monate
Zielregion: U5 / U6 / U55 – Friedrichstraße – Unter den Linden – Brandenburger Tor
Teilnehmende: 100 Personen (blinde, seh- und mobilitätseingeschränkte Nutzer*innen)
Partner: BVG, S-Bahn Berlin, Blindenverband, Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, TU Berlin
7️⃣ Erwartete Effekte
Reduktion unvorhersehbarer Mobilitätsbarrieren um > 50 %
Mehr Sicherheit und Selbstständigkeit im Alltag
Konkrete Umsetzung der Ziele des BTHG („Selbstbestimmte Teilhabe“)
Stärkung des Images Berlins als „Smart Inclusive City“
Vorbildfunktion für bundesweite Umsetzung gemäß Art. 72 SGB XII und EU-Vorgaben
8️⃣ Empfohlene Weiterentwicklung
Integration in die BVG-App und barrierefrei.berlin
Einbindung von Bürgerämtern, Jobcentern, Behindertenbeauftragten
Koordination über die Landeszentrale für digitale Barrierefreiheit
Langfristig: Bundesweite Einführung analog zum „European Accessibility Act 2025“