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Petition 187035

Steuerberatungsgesetz

Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Mehrfache Wiederholung der Steuerberaterprüfung) vom 24.09.2025

Text der Petition

Möglichkeiten für die mehrfachen Wiederholung der Steuerberaterprüfung schaffen. Streichung von § 35 Abs. 4 des Steuerberatergesetzes.

Begründung

Es ist aktuell gesetzlich im § 35 Abs. 4 Steuerberatungsgesetz(StBerG) geregelt, dass die Prüfung zum Steuerberater nur zweimal wiederholt werden kann.
In der Phase des Fachkräftemangels versperrt diese Regelung potentielle Kandidaten/innen den Zugang zur Berufsgruppe.
Die Anzahl der Berufsträger mit dem Titel Steuerberater nimmt ab. Es bedarf somit keinem begrenzten Zugang zur Berufsgruppe.
Vielerorts kommen Anfragen von Neumandate in die Kanzleien, die abgelehnt werden müssen, da nicht ausreichend Personal vorhanden ist.
Gesetzliche Regelungen nehmen zu und viele Unternehmerinnen und Unternehmer benötigen fachliche Beratung.
Selbst die Bundessteuerberaterkammer (Präsident Herr Prof. Dr. Hartmut Schwab) schlägt in der Zeitschrift „Deutsches Steuerrecht“ (DSTR 38/2025) vor, die Regelung, dass die Prüfung nur 2mal wiederholt werden darf, zu streichen.
Warum ist dies „notwendig"?
Dass Personen durch die Prüfung durchfallen, hat nicht nur mit der kognitiven Leistungsfähigkeit der einzelnen Kandidaten/innen zu tun, sondern kann auch auf private oder betriebliche Gründe zurückzuführen sein.
Die Steuerberaterprüfung ist eine Momentaufnahme. Die Prüfung wird i.d.R. neben dem Beruf absolviert. Private Situationen wie Schwangerschaft, Krankheiten in der Familie mit den Kindern, des Partners etc. können sich teils zusätzlich auf die kurzfristige Leistungsfähigkeit der Personen auswirken. Die Prüfung zum Steuerberater wird aktuell in den Bundesländern nur 1mal im Jahr angeboten. Auch Stress im Beruf, permanente Deadlines etc. verstärken potentiell den Druck einzelner Kandidaten/innen. Es ist eine Prüfung „neben dem Beruf", die zur "Berufung" führt. Die Begrenzung auf max. zwei Fehlversuche ist nicht mehr zeitgemäß.
Wir sollten wieder zur „Bildungsgesellschaft" hin und uns freuen, wenn junge und motivierter Nachwuchs in die Beratung geht.
Die Streichung, dass eine Prüfung nur zweimal vorgenommen werden darf, kann unabhängig von einer großen „Novelle" durchgeführt werden. Hierzu müssen wir nicht mehrere Jahre warten.
Finanzielle Nachteile durch Streichung des § 35 Abs. 4 StBerG können aktuell nicht gesehen werden.
Der Nutzen - potentiell machen sich mehr Kandidaten auch nach x Jahren Pause nochmal auf den Weg, das Steuerberaterexamen in Angriff zu nehmen - ist größer.

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