Text der Petition
Mit der Petition wird eine gesetzliche Grundlage gefordert, damit Führerscheininhaber ihren Führerschein freiwillig und befristet für mindestens eine Woche und höchstens drei Monate bei der Führerscheinbehörde oder einer Polizeidienststelle hinterlegen können. Die Hinterlegung soll zentral und online dokumentiert werden, ohne dass die Fahrerlaubnis erlischt.
Begründung
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, § 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) sowie die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) so zu ergänzen, dass Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis ihren Führerschein freiwillig und befristet bei der zuständigen Führerscheinbehörde oder bei einer Polizeidienststelle hinterlegen können, ohne dass die Fahrerlaubnis erlischt.
Die Hinterlegung soll zentral dokumentiert und über ein sicheres Online-Portal für Behörden einsehbar sein.
Begründung
1. Selbstschutz und Eigenverantwortung
Viele Menschen möchten in bestimmten Lebensphasen bewusst nicht fahren (z. B. bei psychischer Belastung, nach kritischen Ereignissen oder während einer Alkohol- bzw. Medikamentenpause). Eine gesetzliche Möglichkeit, den Führerschein freiwillig für einen klar definierten Zeitraum abzugeben, würde diesen Personen erlauben, ihre Eigenverantwortung sichtbar und nachweisbar wahrzunehmen.
2. Rechtssicherheit und Nachweis
Die freiwillige Abgabe kann bei der Führerscheinstelle oder jeder Polizeidienststelle erfolgen.
Es wird eine quittierte Übergabe dokumentiert (Datum, Dauer, Ort).
Die Information wird zentral und datenschutzkonform gespeichert, sodass im Bedarfsfall (z. B. spätere Verkehrsverstöße oder Nachfragen durch Behörden/Gerichte) klar erkennbar ist, dass die Person in einem bestimmten Zeitraum freiwillig auf das Fahren verzichtet hat.
3. Praktische Ausgestaltung
Dauer: Mindestens 1 Woche, maximal 3 Monate.
Rückgabe: Nach Ablauf der vereinbarten Frist oder auf Antrag.
Gebühr: Eine angemessene Verwaltungsgebühr kann erhoben werden.
Online-Dokumentation: Behördlich verifizierte Eintragung in ein zentrales System (ähnlich dem Fahreignungsregister), damit klar nachgewiesen werden kann, dass die Person den Führerschein in diesem Zeitraum freiwillig hinterlegt hatte.
4. Gesellschaftlicher Nutzen
Förderung von Eigenverantwortung und Prävention, z. B. nach einem Geschwindigkeitsverstoß oder anderen Vorfällen, wenn jemand von sich aus ein Zeichen setzen möchte.
Entlastung der Justiz, da Betroffene eigeninitiativ handeln können.
Signalwirkung: Der Staat unterstützt verantwortungsbewusstes Verhalten, statt nur auf Verstöße zu reagieren.
Ich bitte den Deutschen Bundestag, diesen Vorschlag zu prüfen und eine gesetzliche Grundlage für eine freiwillige, zeitlich befristete Führerschein-Hinterlegung bei Führerscheinbehörden oder Polizeidienststellen mit zentraler, datenschutzgerechter Dokumentation zu schaffen.