Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, eine gesetzliche Grundlage für den Schutz der Kennzeichnung "Halal" zu schaffen, eine staatliche Prüfinstanz einzurichten und angemessene Sanktionen (Bußgelder und Betriebsstilllegung) bei Verstößen festzulegen.
Begründung
Für Millionen von Musliminnen und Muslimen in Deutschland ist es ein zentraler Bestandteil ihres Glaubens, dass sie nur Fleisch konsumieren dürfen, das nach islamischem Recht (Scharia) erlaubt – also halal – ist.
Derzeit gibt es jedoch keine einheitliche, staatlich kontrollierte Regelung zur Verwendung der Bezeichnung „Halal“.
Dadurch kommt es häufig zu:
irreführender Werbung,
unterschiedlichen Standards,
und fehlendem Verbraucherschutz für gläubige Musliminnen und Muslime.
Eine staatliche Kontrolle der Halal-Kennzeichnung würde Vertrauen schaffen, Transparenz sichern und religiöse Rechte wahren.
Es soll gesetzlich festgelegt werden, dass:
1. Die Bezeichnung „Halal“ für Fleischprodukte geschützt wird.
Sie darf nur verwendet werden, wenn die unten genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
2. Eine staatliche Behörde oder anerkannte Prüfstelle (ähnlich dem „Bio“- oder „EU-Öko“-Siegel) die Einhaltung der Halal-Kriterien überprüft und zertifiziert.
3. Täuschungen oder Verstöße gegen diese Vorschriften müssen rechtlich verfolgt und entsprechend sanktioniert werden – z. B. durch
Bußgelder von mindestens 10.000 € bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Falschkennzeichnung,
sowie die Möglichkeit einer vorübergehenden oder dauerhaften Betriebsschließung bei wiederholten oder schweren Verstößen.
Erlaubte (halal) Tierarten:
a) Säugetiere (wiederkäuend, paarhufig):
Rind (Kuh, Ochse, Bulle)
Schaf
Ziege
Kamel
Reh
Hirsch
Gazelle
Wildrind
b) Geflügel:
Huhn
Hahn
Ente
Gans
Truthahn (Pute)
Wachtel
c) Meerestiere:
Alle Meerestiere sind halal, sofern sie nicht giftig oder schädlich sind,
unabhängig davon, ob sie Schuppen haben oder nicht.
Dazu gehören z. B. Fische, Garnelen, Tintenfische, Muscheln, Krabben usw.
d) Wildfleisch:
Wildtiere (z. B. Reh, Hirsch, Wildziege, Wildschaf, Wildrind) sind halal,
wenn der Jäger beim Erlegen (z. B. durch Schuss oder Pfeil) die Basmala ausspricht, also:
> „Bismillāhi Allāhu Akbar“,
und das Tier durch den Schuss stirbt.
Wird das Tier lebend erreicht, muss der Halsschnitt nach den Halal-Regeln erfolgen.
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Nicht erlaubt (haram):
Schwein und alle Schweineprodukte
Raubtiere (z. B. Löwe, Tiger, Hund, Katze)
Raubvögel (z. B. Adler, Falke)
Aasfresser oder Tiere, die von selbst gestorben sind Tiere, die nicht nach Halal-Vorschriften geschlachtet wurden.
Warum diese Regelung wichtig ist:
Religionsfreiheit (Art. 4 GG):
Muslimische Bürgerinnen und Bürger haben das Grundrecht, ihre religiösen Vorschriften im Alltag zu befolgen. Dazu gehört der Verzehr von halal-zertifiziertem Fleisch.
Verbraucherschutz:
Eine staatliche Kontrolle verhindert Irreführung durch falsche oder private „Halal“-Siegel.
Gesellschaftlicher Frieden & Integration:
Wenn muslimische Verbraucher sicher sein können, dass Halal-Produkte korrekt gekennzeichnet sind, stärkt das Vertrauen in den Rechtsstaat und fördert gesellschaftliche Teilhabe.