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Petition 188068

Verwaltungsverfahren

Abschaffung des sogenannten "gelben Briefes" als Form der Zustellung von Behörden- und Gerichtspost vom 09.10.2025

Text der Petition

Mit der Petition wird die Abschaffung des sogenannten "gelben Briefes" als Form der Zustellung von Behörden- und Gerichtspost gefordert. Zustellungen sollen künftig neutral oder digital erfolgen, um Bürger psychisch und sozial zu schützen und ihre Privatsphäre zu wahren.

Begründung

Der sogenannte „gelbe Brief“ – die typische Zustellform für behördliche oder gerichtliche Schreiben – ist für viele Bürgerinnen und Bürger eine Quelle von Angst, Scham und psychischem Stress. Schon beim Anblick des gelben Umschlags entstehen Gefühle von Unsicherheit, Panik oder Schuld, noch bevor der Inhalt bekannt ist. Zahlreiche Menschen berichten, dass sie Herzklopfen, Schlafstörungen oder Schwindel verspüren, wenn sie einen solchen Brief erhalten. Der gelbe Umschlag ist längst kein neutrales Kommunikationsmittel mehr, sondern ein Symbol staatlicher Drohung.

Seine auffällige Farbe führt dazu, dass Nachbarn, Hausmitbewohner oder Postboten sofort erkennen, dass es sich um offizielle Post handelt. Damit wird der Empfänger ungewollt bloßgestellt. Besonders in kleineren Orten oder Mehrfamilienhäusern entsteht dadurch sozialer Druck, der die Privatsphäre und Würde des Betroffenen verletzt. Für viele Menschen ist das ein tiefer Eingriff in ihr seelisches Wohlbefinden und in das Vertrauen zum Staat.

Psychologisch gesehen wirkt der „gelbe Brief“ als Auslöser von Stress und Angst, der über längere Zeit sogar gesundheitliche Folgen haben kann. Häufige Reaktionen sind Anspannung, Depression, Rückzug und Angst vor weiterer Behördenpost. Manche Menschen öffnen solche Briefe aus Angst gar nicht mehr – ein Zustand, der nicht mit einem modernen, bürgernahen Staat vereinbar ist.

Darüber hinaus ist diese Zustellform auch datenschutzrechtlich problematisch. Die auffällige Gestaltung lässt Rückschlüsse auf sensible persönliche Daten zu – etwa, dass jemand in einem Verfahren steht oder eine behördliche Sanktion erhalten hat. Dies widerspricht den Grundsätzen der Datenschutz-Grundverordnung (Art. 5 Abs. 1 lit. a und f DSGVO), die Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Informationen verlangt. Behörden sind verpflichtet, Mitteilungen so zu gestalten, dass Dritte keine Kenntnis vom Inhalt oder Anlass erhalten.

Auch verfassungsrechtlich ist der „gelbe Brief“ bedenklich. Nach Art. 1 Abs. 1 GG ist die Würde des Menschen unantastbar. Eine Zustellform, die Menschen sichtbar stigmatisiert, steht im Widerspruch zu diesem Grundsatz.

Die Abschaffung des gelben Briefes ist daher dringend notwendig. Zustellungen sollen künftig neutral oder digital erfolgen – sicher, diskret und menschenwürdig. Der Staat muss seine Bürger informieren, nicht bloßstellen.

Der gelbe Brief gehört abgeschafft – für mehr Würde, Datenschutz und Vertrauen zwischen Bürger und Staat.

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