Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass auch ohne eine vertragliche Vereinbarung im Notarvertrag eine Aufwandsentschädigung/Miete für eine Grunddienstbarkeit an einem Grundstück zu zahlen ist.
Begründung
Aktuell ist es so, dass man keine Aufwandsentschädigung/Miete für eine Grunddienstbarkeit verlangen darf, wenn dies nicht im Notarvertrag verankert ist. Dies finde ich, gerade was das Wegerecht, das Parkrecht und auch Nutzungsrecht betrifft, unfair. Schließlich hat der Eigentümer des dienenden Grundstücks auch die Pflicht Grundsteuer für sein Grundstück zu zahlen. Nutzt aber der Eigentümer des herrschenden Grundstück dieses so, sollte gesetzlich verankert werden, dass an den Eigentümer des dienenden Grundstück eine Aufwandsentschädigung/Miete zu entrichten ist, egal ob dies im Notarvertrag verankert ist.