Text der Petition
Mit der Petition werden gesetzgeberische Maßnahmen gefordert, die es Versicherten ermöglichen, auch bei Verlust oder Defekt der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auf digital gespeicherte Rezeptdaten zuzugreifen.
Begründung
Seit dem 1. Januar 2024 ist das elektronische Rezept (E-Rezept) gemäß § 360 SGB V verpflichtend eingeführt. Die Ausgabe verschriebener Medikamente erfolgt in der Regel durch Vorlage der eGK in der Apotheke. Bei Verlust oder technischer Störung der Karte ist ein Zugriff auf die in der Telematikinfrastruktur (TI) gespeicherten Rezeptdaten nicht möglich. Dies führt zu Versorgungslücken, insbesondere in medizinischen Notfällen oder bei strukturell benachteiligten Personengruppen.
Wir schlagen vor, die gesetzlichen Grundlagen dahingehend zu ergänzen, dass Versicherte sich alternativ durch Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (z. B. Personalausweis) in Verbindung mit der Krankenversicherungsnummer und einem persönlichen Authentifizierungsmerkmal (z. B. Passwort oder PIN) legitimieren können. Die Apotheke soll in diesem Fall berechtigt sein, auf die Rezeptdaten in der TI zuzugreifen, sofern die Identität zweifelsfrei festgestellt wurde und eine datenschutzkonforme Einwilligung nach § 6 Abs. 1 DSGVO i. V. m. § 67 SGB X vorliegt.
Diese Maßnahme würde die Versorgungssicherheit erhöhen, die Selbstbestimmung der Versicherten stärken und die digitale Teilhabe fördern. Sie wäre insbesondere für Personen ohne Smartphone oder mit eingeschränktem Zugang zu digitalen Anwendungen von erheblichem Nutzen. Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Bundesregierung aufzufordern, die rechtliche und technische Machbarkeit der vorgeschlagenen Ergänzung zu prüfen und entsprechende gesetzgeberische Maßnahmen einzuleiten.