Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, eine staatlich anerkannte digitale ladungsfähige Adresse für alle Bürgerinnen und Bürger einzuführen.
Begründung
Deutschland digitalisiert Verwaltung und Justiz, doch förmliche Zustellungen an Bürgerinnen und Bürger sind weiterhin überwiegend papiergebunden. Das verursacht Medienbrüche, Verzögerungen und Kosten.
Behörden, Gerichte und professionelle Verfahrensbeteiligte nutzen bereits digitale Postfächer wie beBPo, beA und eBO. Für Privatpersonen fehlt ein einheitliches, rechtssicheres Pendant. Die Folge sind Bescheide, Ladungen und Fristmitteilungen auf Papier, obwohl Anträge und Kommunikation vielerorts bereits digital erfolgen.
Eine staatlich anerkannte digitale ladungsfähige Adresse (dLAd) schließt diese Lücke. Sie wird über BundID oder eID eindeutig zugeordnet, stellt Authentizität und Integrität sicher und dokumentiert Zustellung, Zeitpunkt und Fristbeginn beweissicher. Die dLAd ist freiwillig aktivierbar und bietet konfigurierbare Benachrichtigungen. Die Papierzustellung bleibt als barrierefreier Rückkanal erhalten. Gesetzlich wird die elektronische Zustellung der postalischen gleichgestellt, einschließlich qualifiziertem Zeitstempel, Zustellprotokoll und revisionssicherer Ablage.
Ein besonderer Anwendungsfall ist die Zustellung von Wahlunterlagen. Diese können über die dLAd bereitgestellt werden. Zur eindeutigen Zuordnung können Wahlunterlagen einen QR Code zur Identifizierung enthalten. Das ist besonders hilfreich für Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die vorübergehend oder dauerhaft im Ausland leben, weil Postwege lang, unsicher oder teuer sein können.
Die dLAd ermöglicht eine fristgerechte und vertrauliche digitale Bereitstellung, ohne das Wahlgeheimnis anzutasten. Benachrichtigungen über neue Unterlagen können per App, E Mail oder SMS erfolgen. Analoge Wege bleiben verfügbar.
Die dLAd bringt vier zentrale Vorteile.
Erstens rechtsstaatliche Effektivität, weil Fristen transparent laufen, Zustellungen nachweisbar sind und Streit über Ersatzzustellungen sinkt. Zweitens Modernisierung durch sinkende Porto, Druck und Logistikkosten sowie schnellere Verfahren. Drittens Bürgerfreundlichkeit durch ein zentrales Postfach statt vieler Portale, einfache Benachrichtigungen und barrierearme Bedienung. Viertens Datenschutz und IT-Sicherheit durch Ende zu Ende Verschlüsselung, Minimaldatenprinzip, klare Aufbewahrungs und Löschfristen sowie Protokolleinsicht.
Eckpunkte: Eine eindeutige Adresse je Person; Nutzung für Zustellungen von Behörden und Gerichten sowie, mit Einwilligung, weiteren Trägern hoheitlicher Aufgaben; optionale Öffnung für bestimmte privatrechtliche Verfahren, zum Beispiel das gerichtliche Mahnverfahren; keine Nutzung für Werbung. Barrierefreie Zugänge; Stellvertretungen über Vollmachten, Sorge oder Betreuungssituationen; Notfall-Fallback bei IT Störungen mit transparentem Störungsnachweis.
Die dLAd stärkt Teilhabe und Rechtsschutz, senkt Kosten, vermeidet Streit über Erreichbarkeit und ist ein konsequenter Baustein für eine digitale, bürgerzentrierte Verwaltung sowie eine moderne, sichere und inklusive Wahlorganisation.