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Petition 188147

Führerscheinwesen

Meldebefugnis durch Optiker ggü. zuständigen Fahrerlaubnisbehörden bei Verlust der Mindestsehschärfe zum Führen eines Kfz vom 11.10.2025

Text der Petition

Der Petent fordert eine gesetzliche Regelung, dass Optikerinnen und Optiker in Deutschland eine gesetzliche Meldebefugnis gegenüber den zuständigen Fahrerlaubnisbehörden erhalten, wenn festgestellt wird, dass eine Person nicht mehr die vorgeschriebene Mindestsehschärfe zum Führen eines Kraftfahrzeugs gemäß § 12 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) erfüllt und keine geeignete Sehhilfe trägt oder sich weigert, eine solche anzuschaffen

Begründung

Ich fordere, dass Optiker*innen in Deutschland eine gesetzliche Meldebefugnis erhalten und sich verpflichten, wenn sie bei einer Sehtestung feststellen, dass eine Person mit gültigem Führerschein nicht mehr die gesetzlich vorgeschriebene Mindestsehleistung zum Führen eines Kraftfahrzeugs erfüllt.
Derzeit wird die Sehfähigkeit in der Regel nur einmal – beim Erwerb des Führerscheins – überprüft. Viele Fahrer*innen wissen nicht, dass sie die Anforderungen (mindestens 70 % Sehkraft pro Auge) nicht mehr erfüllen, und stellen dadurch ein Risiko für die Verkehrssicherheit dar. Optiker*innen sind häufig die Ersten, die eine deutliche Einschränkung feststellen, dürfen dies jedoch derzeit nicht melden.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Meldung eine gezielte Information der Führerscheinstelle ermöglichen, wenn eine erhebliche Gefährdung vorliegt.

Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte soll ein zweistufiges Verfahren gelten:
1. Optiker*in informiert die betroffene Person schriftlich über die Einschränkung.
2. Erfolgt innerhalb von z. B. 2 Wochen keine Reaktion mit Nachweis (z.B. Erwerb einer Sehhilfe), darf die Führerscheinstelle informiert werden. Diese Maßnahme stärkt die Verkehrssicherheit und schafft rechtliche Klarheit für verantwortungsvolles Handeln von Optiker*innen.

Sollte eine Korrektur durch eine Sehhilfe nicht ausreichend sein, um 70 % Sehleistung zu erreichen, so muss die Fahrerlaubnis entzogen werden und eine entsprechende Alternative geboten werden.

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