Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass im Rahmen der Neuregelung des Bürgergeldes / der neuen Grundsicherung nicht die temporäre Bedarfsgemeinschaft abgeschafft wird - stattdessen soll sie beibehalten und weiterentwickelt werden, um Gerechtigkeit, Eltern-Kind-Beziehungen und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern.
Begründung
Im aktuellen Entwurf zur Reform der Grundsicherung ist vorgesehen, dass künftig die temporäre Bedarfsgemeinschaft abgeschafft werden soll, und stattdessen der Elternteil mit der hauptsächlichen Betreuung den vollen Regelbedarf erhält, während dem anderen Elternteil lediglich ein pauschalierter Mehrbedarf zusteht.
Diese Änderung mag auf den ersten Blick als Vereinfachung gelten – doch sie trifft insbesondere getrennt lebende Eltern und deren Kinder hart. Nachfolgend die wichtigsten Einwände und Argumente:
1. Verfassungsrechtliche Grundlage – Artikel 3 und Artikel 6 Grundgesetz
Artikel 3 Abs. 1 GG: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“
Eine Reform, die in der Praxis überwiegend Väter benachteiligt, verletzt diesen Grundsatz der Gleichbehandlung.
Artikel 6 Abs. 2 GG: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“
Beide Eltern sind also gleichermaßen verantwortlich für das Wohl des Kindes. Eine einseitige finanzielle oder rechtliche Schlechterstellung eines Elternteils widerspricht diesem Grundprinzip des Familienrechts.
Der Staat ist nach Art. 6 Abs. 1 GG zudem verpflichtet, Ehe und Familie unter seinen besonderen Schutz zu stellen.Eine Maßnahme, die getrennte Eltern ungleich behandelt oder die Beziehung zwischen Eltern und Kindern schwächt, steht damit im Widerspruch zum verfassungsmäßigen Schutzauftrag.
2. Schutz der Kinder und ihrer Bezugspersonen
Kinder profitieren, wenn beide Elternteile finanziell eingebunden bleiben, selbst wenn sie nicht im gleichen Haushalt leben.
Die TBG ermöglicht, dass das familiäre Umfeld auch nach einer Trennung erhalten bleibt und kein Elternteil isoliert oder benachteiligt wird – das dient unmittelbar dem Kindeswohl.
3. Gleichgewicht zwischen Elternteilen – Vermeidung von Diskriminierung
In der Praxis sind es häufig Väter, die nach Trennung oder Scheidung zeitweise die Betreuung übernehmen.
Durch den Wegfall der TBG werden diese Elternteile finanziell deutlich benachteiligt, obwohl sie weiterhin Verantwortung tragen.
Das fördert alte Rollenbilder und läuft den Grundsätzen der Gleichstellung entgegen.
4. Bürokratieaufwand ist kein tragfähiges Gegenargument
Die Verwaltung von TBGs ist längst Bestandteil der Sozialpraxis.
Der Nutzen – gerechte Mittelverteilung, Entlastung von Familienkonflikten, Schutz des Kindeswohls – überwiegt den geringen Mehraufwand deutlich.
5. Förderung moderner Familienrealitäten
Familienmodelle sind heute vielfältig: Wechselmodell, Patchwork, geteilte Betreuung.
Die TBG ermöglicht flexible, realitätsnahe Lösungen statt pauschaler Ungerechtigkeiten.
Ihre Abschaffung wäre ein Schritt zurück in ein veraltetes Familienverständnis.
6. Vertrauen in das Sozialsystem
Ein gerechtes System, das beide Eltern gleichstellt und das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellt, stärkt das Vertrauen in den Sozialstaat und die gesellschaftliche Akzeptanz seiner Leistungen.