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Petition 188281

Einkommensteuer

Einbeziehung von Selbständigen in die sogenannte Aktivrente vom 13.10.2025

Text der Petition

Die Petition soll erreichen, dass bei dem Projekt der Aktivrente auch Selbständige begünstigt werden.

Begründung

Selbständige sollen nicht von der Aktivrente profitieren. Das ist bedauerlich und bringt auch verfassungsrechtliche Risiken mit sich. Durch den Ausschluss von Selbständigen sollen wohl Einnahmeausfälle vermieden werden. Diese sind Rundungsgrößen im Vergleich zu den großen Aggregaten, etwa beim Bürgergeld.
Aber da das Parlament noch nicht gesprochen hat, lässt sich dies im Gesetzgebungsverfahren noch korrigieren. Deshalb wende ich mich an Sie mit der Bitte, im Sinne dieser Petition Einfluss zu nehmen.
Es bestehen verfassungsrechtliche Risiken, wenn man die Selbständigen nicht einbezieht. Es wäre doch fatal, wenn nach einigen Jahren, vielleicht vor den nächsten Wahlen, dieses Prestigeprojekt gerichtlich gekippt wird. Es muss ja nur ein Finanzgericht dies nach Art. 100 GG dem Bundesverfassungsgericht vorlegen und dieses entscheidet dann zügig. Das dürfte sachgerecht sein, denn die Lebenserwartung von Rentnern ist ja nicht ewig. Jedenfalls wäre das Scheitern des Projektes ein hohes Risiko für das Vertrauen in Regierung und Rechtsstaat.
Zur Sache: Für eine Einbeziehung Selbständiger sprechen folgende Gesichtspunkte:
• Der Zweck der Aktivrente, das Potential Älterer weiterhin für den Arbeitsmarkt und die Volkswirtschaft zu nutzen, spricht für die Einbeziehung aller Beschäftigungsformen, also auch der Selbständigen.
• Eine Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern und Selbständigen erfordert vor Art. 3 GG, dass dafür sachliche Gründe vorliegen. Solche Gründe dürften schwierig zu finden sein, so dass bei der Nichteinbeziehung ein verfassungsrechtliches Risiko besteht.
• Der Gesichtspunkt der Altersvorsorge spricht für die Einbeziehung Selbständiger. Während Arbeitnehmer durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert sind, ist das bei Selbständigen nur punktuell der Fall. Deshalb gibt es seit langem politische Überlegungen, Selbständige vermehrt in die gesetzliche Alterssicherung einzubeziehen, auch um den Staat vor Ausgaben für die Grundsicherung im Alter zu schützen. Dieser Gedankengang spricht auch für die Einbeziehung Selbständiger in die Aktivrente, denn dadurch würde auch vermehrt die Grundsicherung im Alter entlastet.
• Bei der Aktivrente könnten Fallgestaltungen auftreten, wo ehemalige Arbeitnehmer, die Rente beziehen, als Selbständige weiterarbeiten möchten. Damit könnten sie Sozialabgaben vermeiden, für deren Abführung kein Bedarf besteht. Auch für die Auftraggeber könnte dies ein Motiv sein, eher selbständige Ältere zu beschäftigen. Da die soziale Absicherung in der Regel bereits gegeben ist, wäre das auch sozialpolitisch vertretbar. Soweit aus der Sicht einzelner Sozialversicherungszweige eine Beitragserhebung sachgerecht sein sollte, zum Beispiel bei der Krankenversicherung, könnte dies gesondert organisiert werden.
• Bei Auftraggebern könnte die durch die Selbständigkeit gegebene Vermeidung von Sozialabgaben einen erhöhten Anreiz darstellen, solche Ältere zu beschäftigen. Das würde den Zweck der Aktivrente noch stärker zum Tragen bringen.

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