Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, den Begriff "Rasse" aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), insbesondere in § 1 und § 3 AGG, zu streichen und durch die wissenschaftlich fundierte und zeitgemäße Formulierung "wegen rassistischer Zuschreibungen" zu ersetzen.
Begründung
Dadurch wird der Schutz vor Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft und rassistischer Zuschreibungen ohne die Verwendung des diskriminierenden Begriffs selbst gewährleistet.
Die Verwendung des Begriffs "Rasse" im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist wissenschaftlich überholt, historisch belastet und widerspricht dem Geist eines Antidiskriminierungsgesetzes.
1. Fachliche und Ethische Notwendigkeit:
Es existieren keine menschlichen Rassen im biologischen Sinne. Die Beibehaltung dieses Begriffs in einem Bundesgesetz perpetuiert ein wissenschaftlich falsches und diskriminierendes Konstrukt. Das AGG dient der Bekämpfung von Diskriminierung; daher muss es einen Begriff vermeiden, der selbst zur Verbreitung von Rassismus beigetragen hat.
2. Juristische Konsistenz:
Im Zuge der Debatte um die Änderung von Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes besteht ein breiter Konsens in der Politik, den Begriff "Rasse" aus dem deutschen Recht zu entfernen. Das AGG sollte als ein wichtiges Bundesgesetz zur Umsetzung des Grundrechts auf Gleichbehandlung dieser politischen und gesellschaftlichen Entwicklung folgen.
3. Präzisierung der Schutzmerkmale:
Die Streichung von "Rasse" erfordert einen Ersatz, der den Schutz lückenlos aufrechterhält. Die vorgeschlagene Formulierung "wegen rassistischer Zuschreibungen" stellt dies sicher, indem sie:
-Die Diskriminierung aufgrund der fiktiven Annahme von Rassemerkmale erfasst (die juristische Schutzlücke schließt).
-Die bereits im AGG genannte "ethnische Herkunft" als eigenständiges Schutzmerkmal belässt.