Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass der Einbau von Split-Klimaanlagen in Wohnungseigentümergemeinschaften erleichtert wird.
Begründung
Ablehnungen sollen nur zulässig sein, wenn objektiv erhebliche Nachteile entstehen (z. B. Lärm, gravierende optische Eingriffe). Verschattungsmaßnahmen sollen vorrangig geprüft werden. Erweisen sie sich als nicht umsetzbar oder nicht ausreichend, darf eine leise und unauffällige Anlage nicht blockiert werden.
Die Zahl der Hitzetage in Deutschland nimmt seit Jahren deutlich zu. Der Sommer 2025 brachte mehrere markante Hitzewellen mit zahlreichen Tagen über 30 °C, teils über 35 °C, Spitzen bis knapp 40 °C. In Karlsruhe wurden im langjährigen Mittel bereits 21,4 heiße Tage pro Jahr (1981–2010) registriert. In Frankfurt am Main waren es im Sommer 2025 bis Mitte August rund 20 heiße Tage (≥ 30 °C) und 6 sehr heiße Tage (≥ 35 °C). Diese Beispiele verdeutlichen den bundesweiten Trend: häufiger, länger heiß. Besonders gefährdet sind ältere Menschen, Kinder und gesundheitlich Vorbelastete. Klimatisierung ist daher keine Frage von Luxus, sondern von Gesundheitsschutz.
1. Technik und Zweck: Die heute üblichen Split-Klimaanlagen sind reversible Luft-Luft-Wärmepumpen. Sie können im Sommer kühlen und im Winter heizen. Damit leisten sie einen doppelten Beitrag: Klimaanpassung und Klimaschutz durch den Ersatz fossiler Heizsysteme.
2. Moderne Systeme: Geräte sind energieeffizient, weisen nach EU-Label ausgewiesene Schallleistungspegel auf und nutzen zunehmend natürliche Kältemittel (z. B. R290). Problemfälle entstehen fast nur bei unsachgemäßer Montage (z. B. Körperschall). Eine fachgerechte Installation ist entscheidend.
3. Gebäude und Komfort: Politisch erwünschte Trends wie bessere Dämmung, urbane Verdichtung und kleinere Wohnflächen verschärfen das Hitzeproblem. Klimaanlagen können zusätzlich die Luftfeuchtigkeit regulieren und wirken auch an Tagen mit hoher Luftfeuchtigkeit, was den Wohnkomfort verbessert.
4. Arbeitswelt: Immer mehr Menschen arbeiten im Homeoffice: 2019 waren es 12,9 %, 2024 bereits 24,1 % (rund 10 Mio. Erwerbstätige). Wohnraum ist für viele nicht nur Rückzugsort, sondern Arbeitsplatz – und damit klimatisch noch relevanter.
5. Altersvorsorge und Werterhalt: Wohneigentum dient vielen nicht der Spekulation, sondern der privaten Altersvorsorge. Klimatisierung trägt zum Werterhalt und zur langfristigen Nutzbarkeit bei – gerade im Alter.
6. Rechtslage und BGH: Nach § 20 WEG sind Klimaanlagen nicht privilegiert. Miteigentümer können ihre Zustimmung verweigern oder beschlossene Maßnahmen anfechten, auch ohne objektive Nachteile. Der Bundesgerichtshof hat im Mai 2025 klargestellt, dass bloße Befürchtungen – etwa Lärmängste – keine ausreichende Grundlage für eine Ablehnung darstellen. Diese Linie sollte gesetzlich verankert werden.
Fazit: Eine Klarstellung in § 20 WEG ist notwendig, um Rechtssicherheit zu schaffen und Gesundheitsschutz, Klimaschutz und Eigentümerrechte zu verbinden.