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Petition 188541

Sozialrecht

Keine Anrechnung des Erlöses von Pfandflaschensammeln auf Leistungen vom 18.10.2025

Text der Petition

Ich fordere den Deutschen Bundestag auf, klarzustellen, dass das Sammeln und Einlösen von Pfandflaschen und Pfanddosen nicht als Einkommen oder gewerbliche Tätigkeit gilt – insbesondere für Menschen, die Bürgergeld, Sozialhilfe oder kleine Renten beziehen.

Begründung

Pfandsammeln ist keine Erwerbstätigkeit im klassischen Sinne, sondern eine gesellschaftlich nützliche Handlung. Menschen, die Pfand sammeln, tun dies in der Regel nicht aus Gewinnstreben, sondern weil sie darauf angewiesen sind oder weil sie zugleich etwas Gutes für die Umwelt tun.

Pfandsammler:

räumen Müll auf, den andere wegwerfen,

entlasten Kommunen und Reinigungsdienste,

leisten einen Beitrag zum Umweltschutz,

und haben oft selbst sehr wenig Geld.

Trotzdem werden ihre kleinen Einnahmen derzeit rechtlich wie Einkommen behandelt, was zu massiven Ungerechtigkeiten führt:

Bürgergeld- und Sozialhilfeempfänger dürfen nur 100 € monatlich anrechnungsfrei behalten; alles darüber wird gekürzt, obwohl kein echter „Lohn“ erzielt wird.

Rentner mit kleinen Bezügen müssen theoretisch Steuern zahlen, obwohl Pfandgeld weit unterhalb jeder realistischen Besteuerungsgrenze liegt.

Menschen, die ohnehin kaum über die Runden kommen, werden für ihren Einsatz bestraft statt belohnt.

Pfandgeld ist kein echtes Einkommen:

Es entsteht durch das Einsammeln von Abfall, nicht durch eine Arbeitsleistung im wirtschaftlichen Sinne.

Es ist eher eine Aufwandsentschädigung oder Materialrückgabe, nicht Gewinn.

Deshalb sollte der Gesetzgeber klarstellen:

Pfandgelder, die durch Sammeln von Flaschen oder Dosen erzielt werden, gelten nicht als Einkommen im Steuer- oder Sozialrecht.

Sie sollen nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden.

Der Staat sollte diese Form des Engagements als umweltfördernde Tätigkeit anerkennen.

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