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Petition 188725

Häusliche Krankenpflege

Gesetzlicher Anspruch auf ein separates Personalzimmer in der häuslichen 1:1-Intensivpflege vom 21.10.2025

Text der Petition

Ein gesetzlicher Anspruch auf ein separates Personalzimmer in der häuslichen 1:1-Intensivpflege würde die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte deutlich verbessern, den Patientenschutz und Personalschutz erhöhen und langfristig die Qualität der Intensivpflege sichern.

Begründung

An den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages,

ich arbeite in der häuslichen Intensivpflege und wende mich mit folgendem Anliegen an Sie:

In der 1:1-Versorgung von intensivpflegebedürftigen Menschen im häuslichen Umfeld gibt es derzeit keine gesetzliche Pflicht, dass Pflegekräfte ein separates Zimmer als Rückzugsort zur Verfügung haben. Dies führt dazu, dass Pflegekräfte während 12-Stunden Diensten häufig gezwungen sind, im Patientenzimmer zu verbleiben – oft unter unzumutbaren hygienischen und gesundheitlichen Bedingungen.

Problembeschreibung:
•Pflegekräfte sind in der häuslichen Intensivpflege stark abhängig von den Kunden und deren Angehörigen, wodurch ihre Arbeitsbedingungen oft nicht den Arbeitsschutzvorgaben entsprechen.
•Das Fehlen eines Rückzugsraums führt zu körperlicher und psychischer Belastung, da Fachkräfte über viele Stunden hinweg Gerüchen und hygienischen Risiken (Sekret, Urin, Stuhlgang, Blähungen) ausgesetzt sind.
•Dauerhafte Präsenz im Patientenzimmer beeinträchtigt zudem den Schlaf und das Wohlbefinden des Patienten.
•Der Arbeitgeber (Pflegedienst) trägt die Verantwortung für den Arbeitsschutz (§ 2 ArbSchG), kann jedoch aufgrund der Abhängigkeit von Kunden und Angehörigen die Situation oft nicht selbständig lösen.

Ziel der Petition:
Ich fordere, dass in der häuslichen 1:1-Intensivpflege gesetzlich vorgeschrieben wird, dass Pflegekräfte ein separates Zimmer als Rückzugs- und Arbeitsraum zur Verfügung gestellt bekommen.
•Dieses Zimmer soll den Arbeitsschutz gewährleisten und hygienischen Standards entsprechen.
•Die Einhaltung dieser Vorgabe soll regelmäßig vom Medizinischen Dienst (MD) kontrolliert werden.
•Damit würden sowohl die Sicherheit und Gesundheit des Personals als auch das Wohl des Patienten geschützt.

Begründung:
•Pflegekräfte leisten 24-Stunden-Dienste in unmittelbarer Nähe zum Patienten und benötigen einen geschützten Rückzugsort, um ihre Arbeit sicher und professionell ausführen zu können.
•Bei Erkrankungen des Patienten oder des Pflegepersonals entsteht eine erhöhte Ansteckungsgefahr, wenn die Fachkraft gezwungen ist, sich über lange Zeit ausschließlich im Patientenzimmer aufzuhalten. Ein separates Personalzimmer würde diese Risiken deutlich reduzieren und sowohl den Schutz der Pflegekräfte als auch den des Patienten verbessern.
•Das Pflegepersonal sollte nicht hinnehmen müssen, über Stunden hinweg ausschließlich im Patientenzimmer verbleiben zu müssen. Ein Rückzugsraum ist notwendig, um die körperliche und psychische Gesundheit der Fachkräfte zu schützen und die Qualität der Pflege sicherzustellen.
•Ohne diese gesetzliche Vorgabe entsteht ein strukturelles Risiko: Arbeitsschutzgesetze werden oft umgangen, gesundheitliche Gefährdungen bleiben bestehen, und die Pflegequalität wird langfristig beeinträchtigt.
•Die derzeitige Praxis widerspricht den Grundprinzipien des Arbeitsschutzgesetzes (§ 2 ArbSchG) sowie den Richtlinien zur außerklinischen Intensivpflege (§ 37c SGB V).

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