Text der Petition
Aufnahme der frauenspezifischen Erkrankung Lipödem nach GBA-Beschluss vom 17.07.2025 in die Versorgungsmedizin-Verordnung für die Begutachtung einer Schwerbehinderung.
Wir fordern:
1. Aufnahme des Lipödems als eigenständige Erkrankung in Teil B der VersMedV mit spezifischen GdB-Richtwerten
2. Bundeseinheitliche Begutachtungspraxis, um gerechte Teilhabe sicherzustellen
3. Stärkere Berücksichtigung frauenspezifischer Erkrankungen im Versorgungsrecht, um strukturelle Benachteiligungen zu beenden
Begründung
Der Deutsche Bundestag, die Bundesregierung und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) werden gebeten, das Lipödem als eigenständigen Krankheitskomplex in die Versorgungsmedizin-Verordnung aufzunehmen.
Das Lipödem ist eine chronisch fortschreitende, schmerzhafte Fettverteilungsstörung, die fast ausschließlich Frauen betrifft. Die Erkrankung führt zu erheblichen körperlichen Schmerzen, Bewegungseinschränkungen und psychischen Belastungen und beeinträchtigt massiv die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe.
Trotz der hohen Prävalenz und der wissenschaftlich belegten Krankheitswertigkeit ist das Lipödem nicht als eigenständige Erkrankung in der VersMedV erfasst. Der Grad der Behinderung (GdB) wird derzeit nur analog zum Lymphödem bewertet. Diese Handhabung ist mit der medizinischen Perspektive (da es sich um zwei verschiedene Erkrankungen handelt) nicht zu vereinbaren.
Der Sachverständigenbeirat beim BMAS hat beschlossen, in dieser Legislaturperiode keine neuen Erkrankungen in die VersMedV aufzunehmen. Diese pauschale Haltung führt dazu, dass besonders frauenspezifische Erkrankungen, wie das Lipödem, weiterhin unterrepräsentiert bleiben.
Aktuelle Studien und die S2k-Leitlinie „Lipödem“ (AWMF 037-012, 2024) belegen die medizinische Relevanz sowie die mit der Erkrankung verbundenen Teilhabeeinschränkungen. Zudem hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) 2024/2025 die Liposuktion beim Lipödem als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt – ein deutliches Signal für die medizinische und sozialrechtliche Bedeutung.
Wir fordern daher:
1. Aufnahme des Lipödems als eigenständige Erkrankung in Teil B der VersMedV mit spezifischen GdB-Richtwerten.
2. Bundeseinheitliche Begutachtungspraxis, um gerechte Teilhabe sicherzustellen.
3. Stärkere Berücksichtigung frauenspezifischer Erkrankungen im Versorgungsrecht, um strukturelle Benachteiligungen zu beenden.
Die Nichtaufnahme des Lipödems widerspricht dem Anspruch einer geschlechtergerechten, evidenzbasierten und teilhabeorientierten Medizin und steht im Konflikt mit dem Gleichheitsgebot des Art. 3 Grundgesetz.