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Petition 188935

Anerkennung von Zeiten der Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung

Anerkennung von Zeiten der tatsächlichen Betreuung/Erziehung eines Kindes in der Bereitschaftspflege vom 24.10.2025

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass Zeiten der tatsächlichen Betreuung und Erziehung eines Kindes in der Bereitschaftspflege als rentenrechtliche Kindererziehungszeiten (§ 56 SGB VI) anerkannt werden, wenn diese über mehrere Monate (in der Praxis oft sogar über ein Jahr), in häuslicher Gemeinschaft erfolgen. Die Anpassung soll für soziale Gerechtigkeit sorgen.

Begründung

Bereitschaftspflegepersonen übernehmen kurzfristig die Betreuung und Erziehung von Kindern, die aus dringenden Gründen nicht in ihren Herkunftsfamilien verbleiben können. In der Praxis erstreckt sich diese Betreuung häufig über viele Monate, oft auch über ein Jahr, und erfüllt denselben Umfang an Erziehungs- und Versorgungsaufgaben wie die Arbeit leiblicher Eltern oder von Dauerpflegepersonen. Dazu gehören die vollständige Versorgung, emotionale Bindung, Förderung der Entwicklung und nächtliche Betreuung, die insbesondere bei Säuglingen eine körperlich und psychisch sehr anspruchsvolle Aufgabe darstellt.
Nach der aktuellen Rechtslage werden solche Zeiten jedoch nicht als Kindererziehungszeiten anerkannt, weil das Pflegeverhältnis formal zunächst als „nicht auf Dauer angelegt“ gilt. Dies führt zu einer sozial ungerechten Ungleichbehandlung: Personen, die faktisch Erziehungsarbeit leisten, erhalten keine Rentenpunkte, während leibliche Eltern oder Dauerpflegepersonen für identische Leistungen anerkannt werden.
Es ist nicht akzeptabel, dass die Rentenversicherung auf dem Rücken der Bereitschaftspflegeeltern spart, obwohl diese die gleiche, gesellschaftlich wertvolle Arbeit leisten wie andere Eltern. Die fehlende Anerkennung entwertet nicht nur die tatsächliche Erziehungsleistung sondern benachteiligt rentenrechtlich den gesellschaftlich sehr wichtigen Personenkreis von Bereitschaftspflegepersonen in der Kinder- und Jugendhilfe.

Die Petition fordert daher, dass Zeiten der tatsächlichen Betreuung und Erziehung eines Kindes im Rahmen der Bereitschaftspflege, die über mehrere Monate oder länger erfolgen, als Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt werden.
Eine gesetzliche Anpassung würde sicherstellen, dass:
• alle Personen, die faktisch Erziehungsarbeit leisten, gleichberechtigt behandelt werden;
• das Rentensystem seiner sozialen und solidarischen Funktion gerecht wird;
• die besonders anspruchsvolle Betreuung von Säuglingen und Kleinkindern in Notfällen wertgeschätzt und anerkannt wird.

Die Änderung ist von allgemeinem Interesse, da sie alle Bereitschaftspflegepersonen betrifft und eine faire, nachvollziehbare und gesellschaftlich gerechte Anerkennung von Erziehungsleistung sicherstellt. Sie fördert eine sachliche öffentliche Diskussion über soziale Gerechtigkeit und zeigt, dass Erziehungsarbeit, unabhängig von der formalen Einstufung des Pflegeverhältnisses, vollwertig und gesellschaftlich relevant ist.

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