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Petition 188942

Führerscheinwesen

Gesetzliche Begrenzung der Motorleistung und des Drehmoments für von Fahranfängern während der Probezeit gefahrene PKw vom 24.10.2025

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, eine gesetzliche Begrenzung der Motorleistung (kW/PS) und des Drehmoments (NM) für Pkw einzuführen, die für alle Fahranfängerinnen und Fahranfänger während der Probezeit – unabhängig vom Alter – sowie für alle Fahrerinnen und Fahrer bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gilt, mit der Möglichkeit beruflich bedingter Ausnahmen, um die Verkehrssicherheit nachhaltig zu erhöhen.

Begründung

In den letzten Jahren ist eine besorgniserregende Zunahme schwerer Verkehrsunfälle unter jungen
Fahrerinnen und Fahrern zu beobachten. Diese sind häufig auf überhöhte Geschwindigkeit und die
Nutzung leistungsstarker Fahrzeuge zurückzuführen. Studien der Unfallforschung belegen, dass
Fahranfängerinnen und Fahranfänger in den ersten Jahren nach Erwerb des Führerscheins ein
überdurchschnittlich hohes Unfallrisiko aufweisen – insbesondere in Verbindung mit
leistungsstarken Pkw.
Während für Motorräder seit Jahren eine stufenweise Leistungsbegrenzung besteht
(Führerscheinklassen A1, A2, A), fehlt eine vergleichbare Regelung für Pkw. Diese Lücke ist
sicherheitspolitisch nicht nachvollziehbar, da gerade in den ersten Jahren der Fahrpraxis viele
schwere und tödliche Unfälle passieren.
Ein Fahrzeug mit hoher Motorleistung überfordert viele Fahranfängerinnen und Fahranfänger –
unabhängig vom Alter. Auch Personen, die erst mit 30 oder später die Fahrerlaubnis erwerben,
verfügen anfangs über keine ausreichende Fahrpraxis und sind denselben Risiken ausgesetzt wie
jüngere Fahranfängerinnen und Fahranfänger.
Deshalb soll die Leistungs- und Drehmomentbegrenzung für alle Fahranfänger während der
Probezeit gelten, unabhängig vom Alter, und zusätzlich für alle Fahrerinnen und Fahrer unter 25
Jahren bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Dadurch wird sichergestellt, dass sowohl junge als
auch spät einsteigende Fahrerinnen und Fahrer in der kritischen Lernphase nicht durch übermäßige
Motorleistung gefährdet werden.
Zur Förderung verantwortungsvollen Fahrverhaltens wird vorgeschlagen:
• Während der Probezeit (unabhängig vom Alter): maximal 100 kW (≈ 136 PS) und 250 Nm
Drehmoment.
• Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres: maximal 150 kW (≈ 204 PS) und 350 Nm Drehmoment.
Gleichzeitig sollen beruflich bedingte Ausnahmen möglich bleiben, etwa für Berufskraftfahrerinnen
und -fahrer (z. B. Lkw, Nutzfahrzeuge, Einsatz- oder Werkstattfahrzeuge), bei denen eine höhere
Motorleistung technisch notwendig oder durch spezielle Ausbildung abgedeckt ist. Diese
Ausnahmen können über berufsspezifische Fahrerlaubnisklassen oder Genehmigungen geregelt
werden.
Die Umsetzung könnte über Fahrzeugtypgenehmigungen, digitale Fahrerlaubniseintragungen oder
elektronische Leistungsfreigaben erfolgen, wodurch die Kontrolle technisch einfach und effizient
wäre.
Diese Maßnahme würde:
• das Unfallrisiko junger und unerfahrener Fahrer deutlich senken,
• den sicheren Aufbau von Fahrpraxis fördern,
• praxisgerechte Ausnahmen ermöglichen,
• und einen wichtigen Beitrag zur allgemeinen Verkehrssicherheit leisten.
Der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung werden gebeten, eine entsprechende Änderung
der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu
prüfen und umzusetzen.

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