Text der Petition
In der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) und im Straßenverkehrsgesetz (StVG) soll eine Härtefallregelung ergänzt werden, die es ermöglicht, bei erstmaligen oder geringfügigen Verkehrsverstößen auf ein Fahrverbot zu verzichten, wenn der Betroffene:
1. über viele Jahre verkehrsrechtlich unauffällig war (z.B. 20 Jahre oder länger ohne Punkte oder Verstöße) und
2. beruflich auf den Führerschein angewiesen ist (z.B. im Außendienst, Einkauf, Handwerk oder leitender Position mit Reisetätigkeit).
Begründung
Die derzeitige Rechtslage sieht für bestimmte Verkehrsverstöße ein automatisches Fahrverbot vor – unabhängig von der persönlichen oder beruflichen Situation des Betroffenen. Dies führt zu unverhältnismäßigen Härten, insbesondere bei Personen, die über Jahrzehnte verantwortungsbewusst und regelkonform am Straßenverkehr teilgenommen haben.
Wer nachweislich über 30 oder 40 Jahre ohne Punkt und ohne Unfall gefahren ist, sollte im Falle eines einmaligen Fehlers nicht mit denselben Konsequenzen rechnen müssen wie notorische Wiederholungstäter. Ein Fahrverbot kann in solchen Fällen die berufliche Existenz gefährden, ohne dass daraus ein Gewinn für die Verkehrssicherheit entsteht.
Ziel dieser Petition ist keine Aufweichung der Verkehrssicherheit, sondern eine differenzierte und gerechte Sanktionierung: Gerichte und Bußgeldstellen sollen bei Vorliegen eines außergewöhnlich langen unauffälligen Fahrverhaltens und einer klaren beruflichen Abhängigkeit vom Führerschein die Möglichkeit haben, von einem Fahrverbot abzusehen und stattdessen eine angemessene Geldbuße zu verhängen.