Text der Petition
Mit der Petition wird ein gesetzlicher Schutz der Schutzgebühr und des Schutzvertrages/Übernahmevertrages als Aufwandsersatz und Solidaritätsbeitrag im gemeinnützigen Tierschutz gefordert.
Begründung
Die aktuelle Rechtsprechung ist in Bezug auf die Schutzgebühr uneinheitlich, was gemeinnützigeTierschutzorganisationen in ihrer Existenz gefährdet, da sie bei der Rückgabe von Tieren oft zur Erstattung der Schutzgebühr verurteilt werden, wenn Gerichte den Schutzvertrag als Kaufvertrag werten.
1. Juristische Notwendigkeit: Tiere sind keine Sachen
• § 90a BGB stellt klar: Tiere sind keine Sachen. Sie dürfen daher nicht Gegenstand eines reinen, gewinnorientierten Kaufvertrages sein.
• Die Schutzgebühr ist kein Kaufpreis, sondern ein zweckgebundener Beitrag zur Deckung der dem Verein entstandenen Kosten (Tierarzt, Impfungen, Chip, Transport). Sie dient als Solidarbeitrag zur Finanzierung der gemeinnützigen Tierschutzarbeit.
2. Schutz vor der und Konsumhaltung
• Kein Widerrufsrecht für Lebewesen: Im Gegensatz zu einer Sache, die online bestellt wird, handelt es sich bei einem Tier, das über einen Schutzvertrag vermittelt wird, um ein individuelles Lebewesen mit Charakter. Es darf nicht einfach "zurückgeschickt" werden. Eine Tieradoption ist eine finale, verantwortungsvolle Lebensentscheidung.
• Eindämmung des Online-Handelsgedankens: Die strikte Nichterstattung der Schutzgebühr ist ein notwendiges Instrument, um dem wachsenden Trend zum schnellen, unüberlegten Tierkauf und dem Umgang mit Lebewesen entgegenzuwirken. Tierschutzvereine müssen die Verbindlichkeit der Adoption betonen und verhindern, dass Tiere als leicht austauschbare Konsumware betrachtet werden, für die ein einfaches Rückgaberecht besteht.
• Verantwortung des Adoptierenden: Die Nicht-Erstattbarkeit zwingt den Interessenten zur ernsthaften Selbstreflexion vor der Übernahme. Sie stellt klar, dass die potenziellen Risiken der Zusammenführung und der Verhaltensanpassung des Tieres bewusst vom Adoptierenden getragen werden müssen.
3. Schutz des Tierschutzgedankens und der Prävention
• Präventionsfunktion: Die Schutzgebühr dient als existenzielle Hemmschwelle gegen unüberlegte Spontankäufe und fördert die verantwortungsvolle Auseinandersetzung mit der Tierhaltung. Eine garantierte Rückerstattung würde diesen Schutzwall eliminieren und "Test-Adoptionen" fördern.
• Wirtschaftliche Stabilität: Die Schutzgebühren sind essenziell für die laufenden Kosten aller Tiere im Verein. Eine Erstattungspflicht schwächt die finanzielle Basis der Tierschutzarbeit massiv.
4. Schlussfolgerung
Die Schutzgebühr ist ein notwendiger Schutzmechanismus gegen die Kommerzialisierung von Lebewesen. Ihre Nicht-Erstattbarkeit bei einer Rückgabe aus Gründen, die in der Verantwortung des Adoptierenden liegen (z.B. Überforderung, Umzug, persönlicher Enttäuschung), ist zwingend erforderlich, um den Tierschutzgedanken zu schützen und eine Gleichsetzung mit dem Konsumgüterhandel zu verhindern.