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Petition 189761

Ausbildungsförderung nach dem BAföG

Gleichstellung dual Studierender beim BAföG vom 31.10.2025

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass duale Studierende beim BAföG den regulären Studierenden gleichgestellt werden.
Konkret sollen auch für dual Studierende die gleichen Freibeträge, Werbungskostenpauschalen und Zuschläge zur Krankenversicherung gelten wie für Werkstudierende oder Studierende mit Nebenjob. Ziel ist eine faire, einheitliche und zeitgemäße Förderung.

Begründung

Duale Studierende leisten einen zentralen Beitrag zum Bildungssystem und zur Wirtschaft. Sie verbinden wissenschaftliches Studium mit praktischer Berufsausbildung, tragen früh Verantwortung im Unternehmen und finanzieren sich ihren Lebensunterhalt selbst. Trotzdem werden sie beim BAföG benachteiligt.
Nach aktueller Rechtslage (§ 23 Abs. 3 BAföG) gelten für dual Studierende andere Anrechnungsregeln als für reguläre Studierende. Ihr Einkommen aus Ausbildungsvergütung wird fast vollständig auf das BAföG angerechnet. Während Werkstudierende Freibeträge von 290 Euro und eine Werbungskostenpauschale von 125 Euro geltend machen können, entfällt dies für dual Studierende. Hinzu kommt, dass Werkstudierende zusätzlich einen Krankenversicherungszuschuss von bis zu 102 Euro erhalten, obwohl auch dual Studierende Krankenversicherungsbeiträge zahlen.
Die Folge ist eine systematische Ungleichbehandlung: Bei gleichem Einkommen, gleichem Elternhaus und gleicher Lebenssituation erhalten dual Studierende deutlich weniger BAföG. Ein konkretes Beispiel zeigt die Schieflage:
Ein Werkstudent mit 650 Euro Bruttolohn hat nach Abzügen nur 96 Euro anrechenbares Einkommen und erhält rund 736 Euro BAföG. Ein dualer Student mit derselben Vergütung hat 425 Euro anrechenbares Einkommen und erhält nur etwa 281 Euro BAföG. Bei 1 000 Euro Vergütung sinkt die Förderung auf null, während der Werkstudent noch 464 Euro BAföG erhält.
Im Wintersemester 2023/24 waren laut CHE-Statistik rund 141 733 duale Studierende in Deutschland eingeschrieben – etwa 5 % aller Studierenden – Tendenz steigend. Diese wachsende Gruppe wird durch die derzeitige Gesetzeslage strukturell benachteiligt, obwohl duale Studiengänge vom Staat und von der Wirtschaft ausdrücklich gefördert werden.
Die aktuelle Regelung widerspricht dem Grundgedanken des BAföG, gleiche Bildungschancen unabhängig von der finanziellen Situation zu gewährleisten. Das Gesetz stammt aus einer Zeit, in der duale Studiengänge kaum verbreitet waren, und bildet die heutige Bildungsrealität nicht mehr ab.
Eine Reform ist daher notwendig: Dual Studierende sollten die gleichen Freibeträge, Pauschalen und Zuschüsse erhalten wie reguläre Studierende. Nur so wird das BAföG seinem Auftrag gerecht, Chancengleichheit zu schaffen, Eigenverantwortung zu fördern und Engagement nicht zu bestrafen.

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