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Petition 189900

Lebensgemeinschaften

Rechtliche Regelungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften vom 03.11.2025

Text der Petition

Mit der Petition wird die Schaffung eines neuen zivilrechtlichen Status für Menschen, die ihren Lebenspartner oder ihre Lebenspartnerin verloren habe, ohne verheiratet oder verpartnert gewesen zu sein, gefordert.

Begründung

Viele Menschen verlieren ihre Partnerin oder ihren Partner, bevor sie die Chance hatten zu heiraten. Oft war die Ehe geplant, aber das Leben Krankheit, Schicksal oder Tod kam dazwischen. Zurück bleiben Trauer, Liebe und gemeinsame Erinnerungen aber kein rechtlicher oder gesellschaftlicher Status.

In amtlichen Unterlagen müssen wir uns als ledig eintragen, obwohl wir es in unserem Herzen nicht sind. Dieser Begriff wird der Realität und der Bedeutung unserer Beziehung nicht gerecht. Wir sind keine „Ledigen“, wir sind Hinterbliebene Menschen, die jemanden geliebt, mit jemandem gelebt und jemanden verloren haben.

Warum gibt es für jeden einen Status – verheiratet, geschieden, verwitwet – aber nicht für diejenigen, deren Partner oder Partnerin verstorben ist, bevor eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft möglich war?

Wir fordern daher:
* die Schaffung eines neuen zivilrechtlichen Status für Menschen, die ihren Lebenspartner oder ihre Lebenspartnerin verloren haben, ohne verheiratet oder verpartnert gewesen zu sein,
* die Anerkennung dieser Lebensgemeinschaften bei der Ausstellung von Dokumenten (z. B. Personenstandsregister, Meldebescheinigungen, Renten- oder Erbangelegenheiten),
* und eine gesellschaftliche und emotionale Würdigung dieser Form von Verlust.


Liebe kennt keine Urkunde, und Trauer sollte keinen rechtlichen Nachteil bedeuten.
Diese Petition soll eine Lücke im System schließen für all jene, die geliebt haben, ohne dass das Gesetz es anerkennt.

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